Dieser Bach wird vom Schalchener Angelclub bewirtschaftet und ist für Fliegenfischer eine Herausforderung. Dieser Bach liegt direkt neben der Bundesstrasse zwischen Mattighofen und Braunau.
Tageskarten werden hier nur an Personen ausgestellt, die in Begleitung eines Jahreskartenbesitzers, diese bei Sport Neuländtner erwerben.
Die obere Grenze befindet sich an der Querung mit der Mattighofener Bundesstraße in Furth.
Die untere Grenze liegt 150m vor der Einmündung in die Mattig. (Pamgratzbrückerl Lagerstelle Flußbauleitung)
Gefischt werden darf hier nur mit einer Rute mit Kunstköder und Einfachhaken ohne Widerhaken.
Fangzeit: 16. März bis 15. September
Tagesausfang: 1 Fisch (gilt für Schwemmbach und Brunnbach)
Mindestmaß für Saibling und Forelle - 30cm
Ansonsten gelten Mindestmaß und Schonzeit
laut OÖ Fischereigesetz (Lizenzbuch).
Nach Entnahme eines Fisches muß das Angeln in Schwemmbach und Brunnbach eingestellt werden.
Fischereischutzorganen, welche durch ein deutlich sichtbares Dienstabzeichen zu erkennen sind, ist auf Verlangen:
•OÖ-Fischerkarte
•Lizenzheft
•Tageskarte
•Ausfang
vorzuweisen.
Tageskarten werden hier nur an Personen ausgestellt, die in Begleitung eines Jahreskartenbesitzers, diese bei Sport Neuländtner erwerben.
Die obere Grenze befindet sich an der Querung mit der Mattighofener Bundesstraße in Furth.
Die untere Grenze liegt 150m vor der Einmündung in die Mattig. (Pamgratzbrückerl Lagerstelle Flußbauleitung)
Gefischt werden darf hier nur mit einer Rute mit Kunstköder und Einfachhaken ohne Widerhaken.
Fangzeit: 16. März bis 15. September
Tagesausfang: 1 Fisch (gilt für Schwemmbach und Brunnbach)
Mindestmaß für Saibling und Forelle - 30cm
Ansonsten gelten Mindestmaß und Schonzeit
laut OÖ Fischereigesetz (Lizenzbuch).
Nach Entnahme eines Fisches muß das Angeln in Schwemmbach und Brunnbach eingestellt werden.
Fischereischutzorganen, welche durch ein deutlich sichtbares Dienstabzeichen zu erkennen sind, ist auf Verlangen:
•OÖ-Fischerkarte
•Lizenzheft
•Tageskarte
•Ausfang
vorzuweisen.