Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

    • Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

      Habt Ihr gewußt das der Zander als eingebürgerter Fisch in Salzburg kein Landesschonmaß genießt ??

      EINGEBÜRGERTE Fische

      Art (alphabetisch)
      Schonzeit
      Mindestlänge
      in cm

      Bachsaibling keine Schonzeit -
      Giebel
      keine Schonzeit -

      Karpfen
      keine Schonzeit -

      Regenbogenforelle keine Schonzeit -

      Zander, Schill
      16. März bis 31. Mai
      AD
    • Re: Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

      Was ich nicht ganz verstehe, wo ist der unterschied zwischen EINGEBÜRGERTE Fische & LANDESFREMDE Wassertiere salzachfischer.jimdo.com/salzburgs-fischerei/

      sind doch im grunde das selbe oder ? Nur das Regenbogen etc. gesetzt werden drüfen und Aale als bspl. nicht, warum auch immer :mrgreen:
      "Gib einem Mann einen Fisch, und du ernährst ihn den ganzen Tag. Lehre ihn zu fischen, und du ernährst ihn ein ganzes Leben lang."

      Konfuzius
    • Re: Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

      "Taurinus" wrote:

      Was ich nicht ganz verstehe, wo ist der unterschied zwischen EINGEBÜRGERTE Fische & LANDESFREMDE Wassertiere salzachfischer.jimdo.com/salzburgs-fischerei/

      sind doch im grunde das selbe oder ? Nur das Regenbogen etc. gesetzt werden drüfen und Aale als bspl. nicht, warum auch immer :mrgreen:


      Vielleicht, dass es einen Kaprfen schon sogut wie in jedem einzelnen Gewaesser gibt und er dadurch eingebuerter ist
      und der Sonnenbarsch auf der anderen Seite ein Exot ist der nur in wenigen Gewaessern sein Unwesen treibt?
      Angle, kleiner Wurm!
    • Re: Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

      "fuschlsee0" wrote:

      "Oberesalzach" wrote:

      "fuschlsee0" wrote:

      Da hast Du jetzt aber irgendwo den Hund drinnen...!
      Du hast ja die Schonzeit selber angegeben (16.3.-31.5.)


      Wir reden vom Schonmaß



      uuups, sorry! Bin ich in der Eile drübergestolpert. Generell finde ich GESETZLICHE Schonmasse oder Schonzeiten nur dann sinnvoll, wenn ein Allgemeininteresse an dem Schutz einer bestimmten Art vorliegt. Alles darüber hinaus hat der Gewässerbewirtschafter zu regeln.


      Dann dürfte ja beim Landesfischereiverband Salzburg kein sehr großes Interesse am guten Fortkommen des Zanderbestandes bestehen oder ? :(
    • Re: Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

      Also das mit der Definition bzgl. eingebürgert oder landesfremd wird zumindest in Salzburg (hoffentlich in Zusammenarbeit mit Sachkundigen) von der hohen Politik bestimmt.
      Hier ein Auszug aus dem Fischereigesetz 2002 (§11 Abs.1):

      In ein Fischwasser dürfen nur heimische oder eingebürgerte und seuchenhygienisch unbedenkliche Wassertiere durch den Bewirtschafter eingesetzt werden. Die Landesregierung hat durch Verordnung jene Wassertiere zu bestimmen, die im Land Salzburg als heimisch oder eingebürgert gelten.

      Prinzipiell ist "eingebürgert" meistens gemeinsam mit "autochton" zu sehen (Erläuterung zum Fischreigesetz 2002):

      Gewässertypspezifisch sind alle Wassertiere, die in den Gewässern Salzburgs heimisch oder eingebürgert sind [...] authochton sind gewässertypspezifische Wassertiere dann, wenn sie seit Generationen in einem Gewässer im Land Salzburg heimisch sind und sich dort natürlich fortgepflanzt haben, sich also im Lauf der Entwicklung angepasst und damit einen besonderen Standortvorteil vor anderen Individuen gleicher Art, aber aus einem anderen Lebensraum, haben.

      Das ist alles, was man dazu erfährt, also nicht wirklich viel...Man will sich wohl nicht festlegen.

      Prinzipiell ist es wohl eine Ermessensfrage über Generationen hinweg und unter Beobachtung, ob die eingeführten (landesfremden Arten) sich in ein heimisches Gewässer integrieren.
      Ist das der Fall (Regenbogenforelle, Zander, Bachsaibling etc.), kann man wohl von eingebürgert sprechen. Hier wäre meiner Meinung nach schon über eine Schonzeit nachzudenken (natürlich unter Beachtung der jeweiligen Gegebenheiten am Gewässer, z.B. Fraßdruck von ReBos auf BaFos oder Äschen).

      Schaffen diese Arten es nicht, bzw. ist ihre Auswirkung auf die Gewässerökologie zu groß (z.B. Signalkrebs), so sollten diese weiterhin als landesfremd gelten und keine Schonzeit haben.
      Fliegenfischen ist eine Tätigkeit, die es einem Mann gestattet, in Würde und Frieden mit sich allein zu sein. (John Steinbeck)
    • Re: Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

      "Oberesalzach" wrote:

      Habt Ihr gewußt das der Zander als eingebürgerter Fisch in Salzburg kein Landesschonmaß genießt ??

      EINGEBÜRGERTE Fische

      Art (alphabetisch)
      Schonzeit
      Mindestlänge
      in cm

      Bachsaibling keine Schonzeit -
      Giebel
      keine Schonzeit -

      Karpfen
      keine Schonzeit -

      Regenbogenforelle keine Schonzeit -

      Zander, Schill
      16. März bis 31. Mai


      Wos ???
      Da Zander hat ein Schonmaß in Salzburg und zwar von 40cm ;)

      lg fabian
    • Re: Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

      "ukelei" wrote:

      sehr interessante Tabelle, aber ob sich da nicht doch ein paar mal das Fehlerteufelchen eingeschlichen hat?

      Die Nase wird als ganzjährig geschont angeführt, aber die Mindestlänge ist 25 cm... :???:


      Da braucht es wirklich keine Mindestlänge :D . Ist aber die Tabelle vom Landesfischereiverband und gerade überholt.
    • Re: Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

      "Bachangler" wrote:

      "Oberesalzach" wrote:


      ^
      Die Tabelle enthält einige Fehler,da haben sie sich beim Zander auch vertan.
      Schau auf die Fischereiumlage,da steht das ganz genau das der Zander ein Maß von 40cm hat


      Ja aber es hat am Landesfischereitag am 26.10. einige Änderungen gegeben. Es heißt ja deswegen nicht das jeder einen 25 cm Zander mitnehmen kann, denn der Verein setzt sein Mindestmaß ja von selbst fest. Nur dürfte es vom Landesgesetz her wahrscheinlich gefallen sein und jeder ( Verein ) kann sein Maß halten wie er möchte. Seeforelle und Huchen sind auch schon ausgebessert worden. Ich werde aber jetzt unseren Bezirksfischermeister fragen um Irrtümer auszuschließen.
    • Re: Zander kein Landesschonmaß in Salzburg?

      Guten Tag,

      verlasst euch bitte nicht auf Tabellen in privaten Sites, die dortigen Angaben könnten fehlerhaft oder nicht aktuell sein, sondern haltet euch immer an die offiziellen Daten. In Salzburg stehen sie auf der Bestätigung über die geleistete Fischereiumlage.

      Wie Bachangler richtig schreibt, ist der der Zander in Salzburg eine eingebürgerte Fischart, die von 16.3. - 31.5. geschont ist und ein gesetzliches Mindestmaß von 40 cm hat.

      Wichtiger sind für die Angelfischer aber ohnehin die auf der Lizenz angeführten Bestimmungen.

      Am Beispiel PPS: Fischereibeginn an den Teichen ist der 1. März. Das dadurch entstehende Schonzeit-Fenster vom 1.3. bis 16.3. wurde durch einen von der PPS festgelegten früheren Schonzeitbeginn für den Zander geschlossen. Das Ende der gesetzlichen Schonzeit für den Hecht (30.4.) würde den Beginn der Raubfischsaison starten und damit den bis 31.5. geschonten Zander gefährden. Aus diesem Grund dauert die Schonzeit für Hecht und Zander bei der PPS einheitlich bis 31.5. des Jahres.

      Ihr seht an diesem Beispiel, dass die gesetzlichen Bestimmungen nur Mindeststandards festlegen sollen, die von den Bewirtschaftern dann an die Bedürfnisse des jeweiligen Gewässers angepasst werden können.

      LG
      Pfenninger
    • Re: Zander kein Landesschonmaß in Salzburg

      "Pfenninger" wrote:

      O, Sorry!
      Ich muss mich erst an das neue Layout Deiner Site gewöhnen, habe da nur schnell den Link angeklickt. Ich habe selbst erst ein Vorausexemplar der neuen Verordnung, die neue Verbandswebsite ist schon vorher ans Netz gegangen. Na ja, bis 1.1.2013 wird ja dann hoffentlich alles komplett sein.
      :oops:
      Pfenninger


      Eh klar Bernd ;) :-__

      Übrigens habt Ihr diesesmal keine Fotos von den Fliegenfischertagen auf Eurer Seite ? Wenn du welche brauchst nur sagen :D