Da ja Anfüttern und dessen Verbot immer ein Thema ist, hier eine Stellungnahme dazu vom Bezirksfischereimeister der Stadt Salzburg.
In der Stadt Salzburg ist das Einbringen von Futter behördlich und sanitätspolizeilich verboten. Das beliebte Entenfüttern führt ja bekanntlich zu einer üblen Gewässerverschmutzung, Überdüngung, Überpopulation von Wassergeflügel und Ansiedlung von Ratten etc.
Einbringung von Lockfutter ohne Verbindung zur Angel fällt auch unter diese Bestimmung. Die Mißachtung des Anfütterungsverbotes kann z.B. durch ein Betreten eines Naturschutz oder anderes Behördenorgans eine Organmandatsstrafe oder gar eine Anzeige zur Folge haben.
Die PPS toleriert kleine Futterspiralen an der Haupschnur vor dem Vorfach in Ihren Gewässern.
Ich hoffe das jetzt jeder weiß das Anfütterungsverbote nicht nur eine Schikane der Vereine sind, sondern auch eine behördliche Grundlage haben. Darum befolgt in den Gewässern der Stadt Salzburg diese Verbote um unangenehmen Folgen aus dem Weg zu gehen.
Lg. Peter
In der Stadt Salzburg ist das Einbringen von Futter behördlich und sanitätspolizeilich verboten. Das beliebte Entenfüttern führt ja bekanntlich zu einer üblen Gewässerverschmutzung, Überdüngung, Überpopulation von Wassergeflügel und Ansiedlung von Ratten etc.
Einbringung von Lockfutter ohne Verbindung zur Angel fällt auch unter diese Bestimmung. Die Mißachtung des Anfütterungsverbotes kann z.B. durch ein Betreten eines Naturschutz oder anderes Behördenorgans eine Organmandatsstrafe oder gar eine Anzeige zur Folge haben.
Die PPS toleriert kleine Futterspiralen an der Haupschnur vor dem Vorfach in Ihren Gewässern.
Ich hoffe das jetzt jeder weiß das Anfütterungsverbote nicht nur eine Schikane der Vereine sind, sondern auch eine behördliche Grundlage haben. Darum befolgt in den Gewässern der Stadt Salzburg diese Verbote um unangenehmen Folgen aus dem Weg zu gehen.
Lg. Peter