Was kann ich beim Erkennen einer Gewässerverschmutzung tun!

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    • Was kann ich beim Erkennen einer Gewässerverschmutzung tun!

      Hallo Freunde!

      Da wir ja hier ohnehin immer über Gewässerverschmutzung berichten, möchte ich
      hier allen erklären was beim erkennen einer Gewässerverschmutzung sofort zu tun ist.
      Ich glaube das die angeführten Punkte sehr Wichtig und zur Beweissicherung recht dienlich sind.
      Jeder einzelne von uns kann in solch eine Situation kommen und darum währe es sicherlich
      von Nutzen zu Wissen was zu tun ist.
      Diese Maßnahmen beziehen sich allerdings auf Oberösterreich.
      Das ganze steht auf meiner HP auch als Download zur Verfügung.
      Link:
      fliegenwachler.jimdo.com/hinnweisschreiben-an-die-landwirte/

      LG/Herbert

      Richtlinien für Maßnahmen bei Auftreten von Gewässerschäden

      Bei plötzlich auftretendem Fischsterben (Fischvergiftung) werden folgende Maßnahmen empfohlen:

      a) Sofortige Verständigung der örtlichen Polizei (059133-0), nötigenfalls auch der Feuerwehr (bei Ölalarm).

      b) Verständigung des Bewirtschafters (des Fischereiberechtigten), der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (als Gewässeraufsicht) oder der Abteilung Wasserwirtschaft, Aufgabenbereich Gewässerschutz des Amtes der Oö. Landesregierung, des Fischereirevier-Ausschusses, eines Fischerei-Sachverständigen, den Oö. Landesfischereiverband.

      c) Beweissicherung (Zeugen, Fotoaufnahmen und dgl.)

      d) Erhebung des Umfanges und der vermutlichen Ursache der Schädigung (am besten im Beisein von Polizeiorganen und eines Sachverständigen).

      e) Anzeige bei der Polizei und bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (als Wasserrechtsbehörde); wenn der Schädiger nicht ermittelt werden konnte, ist die Anzeige gegen „unbekannte Täter“ wegen Übertretung des Wasserrechtsgesetzes zu erstatten.

      „Ölalarmplan“ für die Donau

      Bei Ölalarm in der Donau ist sofort das Landesfeuerwehrkommando für Oberösterreich in Linz (Tel: 0732/77 01 22-0) zu verständigen, das alles weitere veranlasst!

      Richtlinien für die Entnahme von Wasserproben:

      Die Entnahme von Wasserproben hat sogleich nach der Entdeckung des Fischerei- oder Gewässerschadens zu erfolgen, nach Möglichkeit unter Mitwirkung der örtlichen Polizei oder im Beisein von verlässlichen Zeugen.

      Die Wasserprobe ist im Bereich taumelnder bzw. toter Fische oder dort, wo das Wasser verdächtige Verfärbungen, Schaumbildungen oder sonstige Auffälligkeiten zeigt, zu entnehmen.

      Eine Wasserentnahme ist auch unbedingt oberhalb und unterhalb dieser Strecke bzw. oberhalb der vermutlichen Abwassereinleitungsstelle zu empfehlen. Ist die Abwasserwelle bereits vorüber, so sind Wasserproben auch weiter flussabwärts zu entnehmen, damit die Länge der geschädigten Gewässerstrecke festgestellt werden kann.
      Zur Entnahme eignen sich am besten weithalsige Flaschen, die – ebenso wie der Verschluss – völlig sauber und geruchlos sein müssen (spülen mit heißem Wasser!). Für die chemische und biologische Untersuchung (sicherster Nachweis!) werden 4 bis 5 Liter Wasser benötigt, für die chemische Untersuchung allein 2 Liter.

      Bei der Füllung soll unter dem Verschluss ein bloß fingerbreiter Luftraum verbleiben. Die Wassertemperatur ist zu messen oder zu schätzen.

      Nach der Entnahme von Wasserproben sind die verschlossenen Flaschen genau zu kennzeichnen und möglichst gekühlt (Kühltasche) aufzubewahren.

      Einsendung und Untersuchung der Wasserproben:

      Die Einsendung oder persönliche Überbringung (telefonische Voranmeldung empfehlenswert!) in die Untersuchungsanstalt (siehe Adressenverzeichnis) hat auf schnellstem Wege zu erfolgen, da sich manche Giftstoffe rasch zersetzen und dann nicht mehr voll nachweisbar sind. Den gekennzeichneten Flaschen ist unbedingt ein Schreiben mit Angaben nach dem folgenden Muster beizugeben:

      Muster:
      Gewässer:..................................................................................................................................
      Gemeindegebiet: .......................................................................................................................
      pol. Bezirk:.................................................................................................................................
      Name und Anschrift des Wasserprobe-Entnehmers:.................................................................
      ……………………………………………………………………………………………………………
      Beobachtete Eigenschaften des Wassers:
      Farbe:.........................................................................................................................................
      Trübung:.....................................................................................................................................
      Temperatur:................................................................................................................................
      Mögliche Ursache der Schädigung:............................................................................................
      ……………………………………………………………………………………………………………
      Zeugen:.......................................................................................................................................
      Probe Nr.: ..................................................................................................................................
      Entnahmestelle:..........................................................................................................................
      Geruch:.......................................................................................................................................
      Schaumbildung:..........................................................................................................................
      Fremdstoffe:................................................................................................................................
      Datum und Uhrzeit:.....................................................................................................................

      Sicherstellung und Untersuchung von toten Wassertieren (Fische, Krebse, Muscheln):

      Tote Wassertiere sind in saubere Plastiksäcke zu packen, Angaben über Ort, Datum und Uhrzeit der Entnahme sind beizufügen. Bis zur Überbringung an das Untersuchungslabor sind die Wassertiere kühl, besser noch tiefgekühlt, zu halten.
      Für die Entsorgung der Fische (Krebse, Muscheln) bei größerem Fischsterben empfiehlt es sich, diese an die Tierkörperverwertung Regau, AVE Entsorgung GmbH, Tel. 050/283-550, zu übergeben und sich dafür eine Bestätigung über die übergebene Menge (kg) ausstellen zu lassen.

      Erhebungen über Umfang und Ursache der Schädigung:

      Die Erhebungen zur Feststellung der Höhe des Schadens und des Verursachers sollen möglichst rasch einsetzen. Bei größeren Fischereischäden sollten jedenfalls ein Sachverständiger, Vertreter der örtlichen Polizei und der zuständigen Bezirksverwaltungs-behörde (als Gewässeraufsichtsbehörde) sowie Mitglieder des Fischereirevier-Ausschusses oder sonstige verlässliche Zeugen beigezogen werden. Zu erheben sind insbesondere Beginn, Verlauf, Dauer und Streckenlänge des Fischerei- oder Gewässerschadens, sowie die Zusammensetzung und Menge der betroffenen Fischarten und die vermutliche Ursache der Schädigung.

      Folgende Möglichkeiten sind gegeben:
      a) Uferbegehung, Besichtigung von natürlichen und künstlichen Einläufen (Kanälen) und Abgrenzung der Schadensstrecke.
      b) Absuchen der geschädigten Gewässerstrecke nach toten Fischen, Krebsen, Kleinlebewesen und vernichteten Pflanzen und bergen derselbigen.
      c) Testbefischung der Schadensstrecke.
      d) Untersuchung von Wasserproben.
      e) Befragung und Sicherung verlässlicher Zeugen.
      f) Feststellung der Todesursache bei Fischen.
      g) Fotoaufnahmen.
      h) Sicherung von sonstigem Beweismaterial.
      i) Aufnahme eines genauen Erhebungsprotokolles.
      j) Erstellung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage für Schadenersatz-forderungen.

      Anzeige bei der örtlichen Polizei und bei der zuständigen Bezirks-verwaltungsbehörde (als Wasserrechtsbehörde):

      In den meisten Fällen wird es empfehlenswert sein, durch Wasserverunreinigungen entstandene Schäden, aber auch Wahrnehmungen über Missstände an oder in einem Gewässer (Verfärbung, Trübung, Verschmutzung usw.) bei der örtlichen Polizei förmlich zur Anzeige zu bringen. Diese ist zur Entgegennahme und Weiterleitung einer solchen Anzeige an die Wasserrechtsbehörde verpflichtet, da der Verdacht der Übertretung des Wasserrechtsgesetzes vorliegt. Ist der Verursacher des Fischerei- oder Gewässerschadens nicht feststellbar, so ist Anzeige gegen „unbekannte Täter“ zu erstatten.


      Adressenteil (für Oberösterreich, Stand April 2008):

      Amt der Oö. Landesregierung,
      Abteilung Oberflächengewässer-wirtschaft, Gewässerschutz Tel: 0732/7720-14523
      Fax: 0732/7720-12860 E-Mail:
      ogw-gs.post@ooe.gv.at 4021 Linz
      Kärntnerstr. 12, 4. Stock V
      Amt der Oö. Landesregierung,
      Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abteilung Umweltschutz Tel: 0732/7720-13623 oder 7720-13643
      Fax: 0732/7720-213642 E-Mail:
      us-uw.post@ooe.gv.at 4021 Linz
      Goethestraße 86 W
      A*/P°
      Bundesamt für Wasserwirtschaft,
      Institut für Gewässerökologie, Fischereibiologie und Seenkunde Tel. 06232/3847-0 od. 3848-0
      Fax: 06232/3847-33 E-Mail:
      office.igf@baw.at 5310 Mondsee
      Scharfling 18 W/F
      A*/P
      Bundesanstalt für Wasserwirtschaft Ökologische Station Waldviertel Tel: 02853 / 782 07
      Fax: 02853 / 784 63 E-Mail:
      oeko@baw.at 3943 Schrems
      Gebharts 33 W/F/P°
      Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH.
      Veterinärmedizinische Untersuchungen Linz Tel: 0732/657309-0
      Fax: 0732/665528 E-Mail:
      vetmed.linz@ages.at 4021 Linz
      Hans-Kudlich-Str. 27 F
      A/P

      V zu verständigende Stelle
      W Untersuchungsstelle für Wasserproben
      F Untersuchungsstelle für Fische
      A Amtspersonen mit Kostenersatz
      * Kostenersatz, nur wenn ein Verursacher festgelegt werden kann
      P Privatpersonen haben einen Kostenersatz zu leisten
      ° für Privatperson, Untersuchung nur in dringenden Fällen und unter der Voraussetzung, dass die Proben einwandfrei übergeben werden
      Werte Freunde!
      Bitte verzeiht mir meine bescheidene Rechtschreibung,
      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
      Angeln als zu Schule.

      fliegenwachler.jimdo.com
      AD
    • Re: Was kann ich beim Erkennen einer Gewässerverschmutzung t

      Wertvoller und wichtiger Beitrag Herbert ! Bei uns in Salzburg stehen die wichtigsten Regeln bei Gewässerverschmutzung und die wichtigsten Telefonnummern im Fangbuch . Sollte überall so gemacht werden. Wer hat schon am Wasser alle Infos bei der Hand wenn er kein Internet am Handy hat. Es müssen die Angler sensibilisiert werden das sie auch beim geringsten Verdacht gleich eine Wasserprobe entnehmen. ich habe beim Fischen immer eine 1,5 l Wasserflasche aus Plastik im Roller wenn mir wo beim Angeln was spanisch vorkommt.
    • Re: Was kann ich beim Erkennen einer Gewässerverschmutzung t

      Hallo Peter!

      Ja das mit den Nummern auf der Lizenz ist eine tolle Sache.
      Das werd ich dem OÖ Landesfischereimeister auch vorschlagen.
      Recht interessant finde ich die Anregung drei Gewässerproben
      zu nehemen. Eine an der vermuteten Unfallstelle, eine oberhalb
      und eine unterhalb. Mit Zeugen um so besser und sicherer.

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
      Bitte verzeiht mir meine bescheidene Rechtschreibung,
      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
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      fliegenwachler.jimdo.com
    • Re: Was kann ich beim Erkennen einer Gewässerverschmutzung t

      "Fliegenwachler" wrote:

      Hallo Peter!

      Ja das mit den Nummern auf der Lizenz ist eine tolle Sache.
      Das werd ich dem OÖ Landesfischereimeister auch vorschlagen.
      Recht interessant finde ich die Anregung drei Gewässerproben
      zu nehemen. Eine an der vermuteten Unfallstelle, eine oberhalb
      und eine unterhalb. Mit Zeugen um so besser und sicherer.

      LG/Herbert


      Nun ja - drei Flaschen hab ich nicht dabei aber eine immer und eine ist besser als keine. Wenn Gülle reingekommen ist, dann ist es meist schon zu spät da sie schon abgeflossen ist und nur mehr Ihr Schaden sichtbar ist. Vor zwei Wochen hat bei uns die Feuerwehr an der Oberen Glan eine Wasserverschmutzunsübung durch Öl gehabt. Wie ich hingekommen bin hab ich schon geglaubt das ein Ölunfall passiert ist. War dann froh das ich gehöhrt habe das es eine Übung ist.
    • Re: Was kann ich beim Erkennen einer Gewässerverschmutzung t

      Ja Peter!

      Eine ist auf alle Fälle besser wie keine.
      Gut das es nur eine Übung bei euch war.
      Bei starker Strömung ist die Gefahr bei weiten nicht
      so groß als auf kleinen langsam fliesenden Bächen.

      LG/Herbert
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      fliegenwachler.jimdo.com
    • Re: Was kann ich beim Erkennen einer Gewässerverschmutzung t

      Hallo Peter!

      Hab gerade mit dem Hr. Landesfischereimeister Pilgerstorfer wegen des
      Vorfalls und den Vorschlag mit den Tel Nr. und Notfallplan gesprochen (Mail).
      Ich hätte vorgeschlagen das dem Lizenzbuch einzufügen. Das ist jedoch nur
      sehr schwer Möglich da dieser Text dort gesetzlich geschützt ist. Da müsste die
      Verordnung abgeändert werden. Jedoch werden sie meine Anliegen diesbezüglich
      in den Besprechungen aufnehmen.
      Besonders positiv empfinde ich die jedesmal sehr rasche Antwort, welche ich immer
      umgehend vom Landesfischereimeister erhalte. Das ist wirklich Musterhaft. :-__

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
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      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
      Angeln als zu Schule.

      fliegenwachler.jimdo.com
    • Re: Was kann ich beim Erkennen einer Gewässerverschmutzung t

      Hallo Freunde!

      Ich hab euch ja versprochen euch auf dem Laufenden zu halten.
      Ich hab vor etwa 3 Std. einen der Bewirtschafter jenes Baches wie
      erwähnt persönlich getroffen und Info Material weitergegeben.
      Er selbst hatte erst vor wenigen Tagen "durch die Zeitung"!!!!!!!
      von dem Fischsterben erfahren. Weder Polizei noch sonst jemand hatte ihn davon
      informiert. Natürlich hat er auch den Landesfischereimeister davon nicht informieren
      können. Auf seine persönliche Nachfrage bei der Polizei was genau passiert sei, wurde
      ihm nur soviel Mitgeteilt das die Fische am Weg nach Wien !!!!! sind.
      Nun ist mir alles klar wie ich meine.
      Kein Schwein auch nur irgendwo hat im geringsten die Ahnung was bei derartigen Unfällen
      nun wirklich genau zu tun ist und darum hat das Wasser alle Zeit der Welt alle Spuren zu beseitigen.
      Wenn das keine riesengroße Sauerei ist!!!!!!
      Gut das ich dem Bewirtschafter sämtliches Infomaterial gegeben habe. Auch er ist Beamter und kennt
      nun auch die Wege die er jetzt gehen muß.
      Auch ich habe nun angesichts der Tatsachen welche ich von ihm erfahren habe einige Hühnchen mit einigen
      Stellen zu rupfen und ihr dürft versichert sein das ich das auch sehr gerne machen werde.
      Ich werde da wohl einigen in ihren fetten Hintern treten müssen und ihnen Klarlegen für was sie Bezahlt werden.

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
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