Fischergastkarten & Fischerkarten, Regelung der Bundesländer

    • Fischergastkarten & Fischerkarten, Regelung der Bundesländer

      in Österreich
      Fischen in Österreich ist Landesrecht, daher gelten für jedes Bundesland eigene Bestimmungen.

      Allgemein:
      1. Private Bewirtschafter & Zuchtteiche
      Ohne eine amtliche Fischerlizenz kann man die Fischerei bei zahlreichen Teichanlagen in Österreich ausüben.
      Hierbei zahlt man zumeist nach Gewicht der Fische bzw. gibt es natürlich auch fixe Preise mit Fanglimit etc.

      2. Fischergastkarten
      Die Fischergastkarte ist eine amtliche Erlaubnis, sie ist je nach Bundesland auf eine bestimmte Zeit beschränkt.
      Die Fischerkarte ist nur mit der Verbindung eines Lichtbildausweis der mitzuführen ist gültig.

      3. Fischerkarte
      Die Fischerkarte benötigt z.b in Niederösterreich einen Fischerkurs, in Wien ist dieser nicht nötig.
      Die Fischerkarte gilt 1 Kalenderjahr (1.1-31.12.), diese wird durch die Bezahlung der Lizenzgebühren an den Fischereiverband um 1 Jahr verlängert.

      Fischer(gast)karten sind die amtliche Erlaubnis in Österreich zu fischen, damit ist man aber noch nicht berechtigt
      den Haken ins Wasser zu lassen, dazu benötigt weiters noch die Berechtigung für das gewünschte Gewässer.

      Achtung:
      Fischergastkarten sind nicht vergleichbar mit Gastkarten am Gewässer:
      Fischergastkarten = amtliche Erlaubnis
      Gewässergastkarten = die Möglichkeit an einem Gewässer zu fischen ohne dem bewirtschaftenden Verein anzugehören
      ______________________________________________________________________________________________________________
      Für alle unterstehenden geltend: Um die die amtliche Fischerkarte zu erhalten muss a) oder b) zutreffen.

      Burgenland
      Jeder ab dem 18. Lebensjahr (unbescholten), Minderjährige mit Zustimmung der Eltern

      1 - Fischergastkarten:
      Kann grundsätzlich jeder erwerben

      Aussteller: Bewirtschafter
      Gültigkeit: 14 Tage
      Kosten: 15 €

      2 - Fischerkarte:Wer im Burgenland ein Fischerkarte erlangen will, muss
      a) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag stellen
      (Prüfungen andere Bundesländer werden anerkannt)

      Aussteller: Bezirksverwaltungsbehörde
      Gültigkeit: 1 bzw. 3 Jahre
      Kosten
      Neuaustellung:
      Verlängerung: 15,95 € bzw. 32,7 €

      Fischerkurs: nein
      Prüfung: nein
      Kosten: nein


      Oberösterreich
      Jeder ab dem 12. Lebensjahr

      1 - Fischergastkarten:
      Aussteller: Bewirtschafter
      Gültigkeit: 3 Wochen
      Kosten: 6 €
      max. 2 mal pro Jahr möglich

      2 - Fischerkarte
      Wer in OÖ ein Fischerkarte erlangen will braucht
      a) Eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellte und gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild, diese wird der Oö. Fischerkarte gleichgestellt!
      b) Einen einmaligen Fischerkurs + Prüfung

      Aussteller: Landesfischereiverband OÖ
      Gültigkeit: unbegrenzt
      Kosten
      Neuaustellung: 67,50 €
      Verlängerung: unbegrenzte Gültigkeit
      Jährlich: 15 € für das Lizenzbuch das man benötigt um in OÖ zu fischen

      Fischerkurs: Unterweisung mind. 10 Stunden
      Prüfung: Ja
      Kosten: 115 € (inkl. Neuaustellung)
      Duplikatsaustellung: 35 €


      Niederösterreich
      Jeder ab dem 10. Lebensjahr (unbescholten)

      1 - Fischergastkarten -
      Aussteller: Fischereirevierverbände, Bewirtschafter
      Gültigkeit: 1x pro Kalenderjahr, 30 Tage ab dem Datum der Ausstellung.
      Kosten: 13,00 €

      2 - Fischerkarte
      Wer in NÖ ein Fischerkarte erlangen will braucht
      a) Eine aus einem anderen Bundesland gleichgestellte Fischerprüfung: Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg
      b) Einen einmaligen Fischerkurs + Prüfung

      Aussteller: Fischereiverband
      Gültigkeit: 1 Jahr
      Kosten
      Neuausstellung:
      Verlängerung: 24,5 €

      Fischerkurs: 4 Stunden Vorbereitung
      Prüfung: Ja
      Kosten: 60 €


      Steiermark
      Jeder ab dem 14. Lebensjahr (unbescholten)

      1 - Fischergastkarten
      Aussteller: Bewirtschafter
      Gültigkeit: 1 Tag
      Kosten: 2,61 €

      2 - Fischerkarte
      Wer in der Steiermark eine Fischerkarte erlangen will braucht
      a) Eine aus einem anderen Bundesland gleichgestellte Fischerprüfung: Salzburg, Vorarlberg, Niederösterreich
      b) Einen einmaligen Fischerkurs + Prüfung

      Aussteller: Bezirksverwaltungsbehörde
      Gültigkeit: 1 Jahr
      Kosten
      Neuaustellung: 73,10€
      Verlängerung: 26 €

      Fischerkurs: keine Angabe
      Prüfung: Ja
      Kosten: keine Angabe



      Tirol
      Jeder ab dem 14. Lebensjahr (unbescholten)

      1 - Fischergastkarten
      Pflichtmitgliedschaft im Tiroler FV

      Austeller: Bewirtschafter
      Gültigkeit:
      Kosten: 25 €

      2 - Fischerkarte
      Wer in Tirol eine Fischerkarte erlangen will braucht
      a) Eine Fischerprüfung

      Aussteller: Bezirksverwaltungsbehörde
      Gültigkeit: 1 Jahr
      Kosten
      Neuaustellung:
      Verlängerung:
      Für Namenskarten: 50 € (Für Gewässer des Tiroler Fischereiverbandes)
      Gastkartenfischer: 25 €
      Jugend: 10 €

      Fischerkurs: Unterweisung mind. 10 Stunden
      Prüfung: Ja
      Kosten: keine Angabe


      Kärnten
      Jeder ab dem 15. Lebensjahr (unbescholten)

      1 - Fischergastkarten
      Aussteller: Bewirtschafter
      Gültigkeit: 1 Woche oder 4 Wochen
      Kosten: 4 € bzw. 10 €

      2 - Fischerkarte
      Wer in Kärnten eine Fischerkarte erlangen will braucht
      a) Eine Unterweisung

      Aussteller: Bezriksverwaltungsbehörde
      Gültigkeit: 1 Jahr
      Kosten
      Neuaustellung:
      Verlängerung: 25 €

      Fischerkurs: Unterweisung 8 Stunden
      Prüfung: nein
      Kosten: keine Angabe




      Salzburg
      Jeder ab dem 12. Lebensjahr (unbescholten)

      1 - Fischergastkarten
      Austeller: Bewirtschafter
      Gültigkeit: 1 bzw. 14 Tage (durchgehend)
      Kosten: 5 € bzw. 18 €

      2 - Fischerkarte
      Wer in Salzburg eine Fischerkarte erlangen will braucht
      a) Eine Fischerprüfung
      b) Eine aus einem anderen Bundesland gleichgestellte Fischerprüfung: Vorarlberg, Stmk, NÖ, Südtirol, Bayern

      Austeller: Landesfischereiverband
      Gültigkeit: 1 Jahr
      Kosten
      Neuausstellung: 68 €
      Verlängerung: 30 € mit Erlagschein oder 24 € bei Barzahlung bzw. 18 € per Abbuchungsauftrag! Jugendtarif 12 €

      Fischerkurs: Nicht Pflicht, aber von Vorteil.
      Prüfung: ja
      Kosten: keine Angabe


      Vorarlberg
      Jeder ab dem 17. Lebensjahr (unbescholten)

      1 - Fischergastkarten
      Keine offizellen Fischergastkarten
      Austeller: -
      Dauer: -
      Kosten: -

      2 - Fischerkarte
      Wer in Vorarlberg eine Fischerkarte erlangen will braucht
      a) Eine Fischerprüfung
      b) Eine annerkannte gleichwertige Fischerprüfung auf Gegenseitigkeit.

      Austeller: Behörde
      Gültigkeit: von Verein zu Verein verschieden
      Kosten: von Verein zu Verein verschieden

      Fischerkurs: keine Angabe
      Prüfung: ja
      Kosten: 22 €


      Wien
      Jeder ab dem 12. Lebensjahr (unbescholten)

      1 - Fischergastkarten
      Austeller: Bewirtschfter, Wiener Fischereiausschuss
      Dauer: 3 Wochen
      Kosten: 4,72 €

      2 - Fischerkarte
      Wer in Wien eine Fischerkarte erlangen will , muss
      a) einen Antrag beim Wiener Fischereiausschuss stellen

      Austeller: Wiener Fischereiauschuss
      Gültigkeit: 1 Jahr bzw. 3 Jahre
      Kosten: 13 € bzw 26 € bei Erlagschein Zahlung , 11,62 € bzw. 24,70 € bei persönlicher Zahlung

      Fischerkurs: nein
      Prüfung: Ja
      Kosten: 50.- Euro f. Erwachsene 25.- Euro für Jugendliche


      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Termine für Unterweisungen und Prüfungen findet ihr auf den Homepages der Landesfischereiverbände.

      Sollten Preise oder sonstige Angaben nicht mehr stimmen, bitten wir um Kontaktaufnahme.


      ------------------------------
      Stand 19. September 2010 - Alle Angaben ohne Gewähr
      AD
    • Re: Fischergastkarten & Fischerkarten, Regelung der Bundeslä

      "Karpfinger" wrote:

      Das mit Salzburg stimmt auch nicht hab damals für Ice beim Forumsfischen auch die Steuerkarte zuzahlen müssen obwohl Ice die Niederösterreichische Steuerkarte besitz.


      Das ist klar, auch der Flyfisher Peter aus Graz hat trotz Steirerfischerkarte die Salzburger zuzahlen müssen. Nur mit den Oberösterreichern gehts ohne. Es gibt in Salzburg Gewässer ( Obere und untere Saalach ) wo man ohne Fischerprüfung oder Unterweisung überhaupt keine Gastkarte bekommt. In den meisten Gewässern aber bekommt man ohne jegliche Prüfung eine Gastkarte für 1 Tag oder auch 14 Tage.
    • Re: Fischergastkarten & Fischerkarten, Regelung der Bundeslä

      Ich finde das Ganze ist ein Trauerspiel. Da gehört eine Fischerkarte für ganz Österreich her und Basta. Aber es will ja jeder Landesfischereiverband sein eigenes Süppchen kochen und darum ist es ihnen ganz recht so wie es ist. Sind ja auch nette Einnamen. Genauso muß eine Prüfung für alle Bundesländer Gültigkeit haben.

      Lg. Peter
    • Re: Fischergastkarten & Fischerkarten, Regelung der Bundeslä

      Bitte liebe MOD´s

      Könntet Ihr auch das von OÖ auf den aktuellen Stand bringen?
      Ist mir Gestern aus gegebenen Anlass hier im Forum aufgefallen
      das es nicht stimmt.

      Danke im Voraus
      LG/Herbert
      Werte Freunde!
      Bitte verzeiht mir meine bescheidene Rechtschreibung,
      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
      Angeln als zu Schule.

      fliegenwachler.jimdo.com
    • Re: Fischergastkarten & Fischerkarten, Regelung der Bundeslä

      Hallo Peter!

      Auf der HP des OÖ LFV Habe ich unter FAQ´s folgendes gelesen
      Gastkarte:
      Personen welche in Österreich keinen Wohnsitz und auch keine
      gültige Amtlich ausgestellte Fischereilegitimation mit Lichtbild haben,

      können in Österreich mit einer Fischergastkarte den Fischfang ausüben.
      Die Fischergastkarte wird vom Landesfischereiverband auf Antrag des
      Bewirtschafters auf seinem Namen lautend ausgestellt.
      Die Gültigkeit der Fischergastkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam
      mit einem Lichtbildausweis Gültig.
      Fischergäste müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem
      Kalenderjahr höchstens 2 Fischereigastkarten lösen.

      Kosten für die Unterweisung : €99,30,-
      Dauer mindestens 10 Std.
      Includiert sind ein etwa 400 Seitiger Leitfaden z. Fischbestimmung u. ANgelfischerei, Kursunterlagen,
      Kosten für die Prüfung, Finanzamt- Gebühren sowie Gebühren für die Ausstellung.
      Die Unterweisung darf ab erreichen des 12. Lebensjahres gemacht werden.

      LG/Herbert
      Werte Freunde!
      Bitte verzeiht mir meine bescheidene Rechtschreibung,
      aber ich ging halt selbst als Kind schon viel lieber
      Angeln als zu Schule.

      fliegenwachler.jimdo.com