in Österreich
Fischen in Österreich ist Landesrecht, daher gelten für jedes Bundesland eigene Bestimmungen.
Allgemein:
1. Private Bewirtschafter & Zuchtteiche
Ohne eine amtliche Fischerlizenz kann man die Fischerei bei zahlreichen Teichanlagen in Österreich ausüben.
Hierbei zahlt man zumeist nach Gewicht der Fische bzw. gibt es natürlich auch fixe Preise mit Fanglimit etc.
2. Fischergastkarten
Die Fischergastkarte ist eine amtliche Erlaubnis, sie ist je nach Bundesland auf eine bestimmte Zeit beschränkt.
Die Fischerkarte ist nur mit der Verbindung eines Lichtbildausweis der mitzuführen ist gültig.
3. Fischerkarte
Die Fischerkarte benötigt z.b in Niederösterreich einen Fischerkurs, in Wien ist dieser nicht nötig.
Die Fischerkarte gilt 1 Kalenderjahr (1.1-31.12.), diese wird durch die Bezahlung der Lizenzgebühren an den Fischereiverband um 1 Jahr verlängert.
Fischer(gast)karten sind die amtliche Erlaubnis in Österreich zu fischen, damit ist man aber noch nicht berechtigt
den Haken ins Wasser zu lassen, dazu benötigt weiters noch die Berechtigung für das gewünschte Gewässer.
Achtung:
Fischergastkarten sind nicht vergleichbar mit Gastkarten am Gewässer:
Fischergastkarten = amtliche Erlaubnis
Gewässergastkarten = die Möglichkeit an einem Gewässer zu fischen ohne dem bewirtschaftenden Verein anzugehören
______________________________________________________________________________________________________________
Für alle unterstehenden geltend: Um die die amtliche Fischerkarte zu erhalten muss a) oder b) zutreffen.
Burgenland
Jeder ab dem 18. Lebensjahr (unbescholten), Minderjährige mit Zustimmung der Eltern
1 - Fischergastkarten:
Kann grundsätzlich jeder erwerben
Aussteller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 14 Tage
Kosten: 15 €
2 - Fischerkarte:Wer im Burgenland ein Fischerkarte erlangen will, muss
a) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag stellen
(Prüfungen andere Bundesländer werden anerkannt)
Aussteller: Bezirksverwaltungsbehörde
Gültigkeit: 1 bzw. 3 Jahre
Kosten
Neuaustellung:
Verlängerung: 15,95 € bzw. 32,7 €
Fischerkurs: nein
Prüfung: nein
Kosten: nein
Oberösterreich
Jeder ab dem 12. Lebensjahr
1 - Fischergastkarten:
Aussteller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 3 Wochen
Kosten: 6 €
max. 2 mal pro Jahr möglich
2 - Fischerkarte
Wer in OÖ ein Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellte und gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild, diese wird der Oö. Fischerkarte gleichgestellt!
b) Einen einmaligen Fischerkurs + Prüfung
Aussteller: Landesfischereiverband OÖ
Gültigkeit: unbegrenzt
Kosten
Neuaustellung: 67,50 €
Verlängerung: unbegrenzte Gültigkeit
Jährlich: 15 € für das Lizenzbuch das man benötigt um in OÖ zu fischen
Fischerkurs: Unterweisung mind. 10 Stunden
Prüfung: Ja
Kosten: 115 € (inkl. Neuaustellung)
Duplikatsaustellung: 35 €
Niederösterreich
Jeder ab dem 10. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten -
Aussteller: Fischereirevierverbände, Bewirtschafter
Gültigkeit: 1x pro Kalenderjahr, 30 Tage ab dem Datum der Ausstellung.
Kosten: 13,00 €
2 - Fischerkarte
Wer in NÖ ein Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine aus einem anderen Bundesland gleichgestellte Fischerprüfung: Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg
b) Einen einmaligen Fischerkurs + Prüfung
Aussteller: Fischereiverband
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuausstellung:
Verlängerung: 24,5 €
Fischerkurs: 4 Stunden Vorbereitung
Prüfung: Ja
Kosten: 60 €
Steiermark
Jeder ab dem 14. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Aussteller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 1 Tag
Kosten: 2,61 €
2 - Fischerkarte
Wer in der Steiermark eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine aus einem anderen Bundesland gleichgestellte Fischerprüfung: Salzburg, Vorarlberg, Niederösterreich
b) Einen einmaligen Fischerkurs + Prüfung
Aussteller: Bezirksverwaltungsbehörde
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuaustellung: 73,10€
Verlängerung: 26 €
Fischerkurs: keine Angabe
Prüfung: Ja
Kosten: keine Angabe
Tirol
Jeder ab dem 14. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Pflichtmitgliedschaft im Tiroler FV
Austeller: Bewirtschafter
Gültigkeit:
Kosten: 25 €
2 - Fischerkarte
Wer in Tirol eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine Fischerprüfung
Aussteller: Bezirksverwaltungsbehörde
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuaustellung:
Verlängerung:
Für Namenskarten: 50 € (Für Gewässer des Tiroler Fischereiverbandes)
Gastkartenfischer: 25 €
Jugend: 10 €
Fischerkurs: Unterweisung mind. 10 Stunden
Prüfung: Ja
Kosten: keine Angabe
Kärnten
Jeder ab dem 15. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Aussteller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 1 Woche oder 4 Wochen
Kosten: 4 € bzw. 10 €
2 - Fischerkarte
Wer in Kärnten eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine Unterweisung
Aussteller: Bezriksverwaltungsbehörde
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuaustellung:
Verlängerung: 25 €
Fischerkurs: Unterweisung 8 Stunden
Prüfung: nein
Kosten: keine Angabe
Salzburg
Jeder ab dem 12. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Austeller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 1 bzw. 14 Tage (durchgehend)
Kosten: 5 € bzw. 18 €
2 - Fischerkarte
Wer in Salzburg eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine Fischerprüfung
b) Eine aus einem anderen Bundesland gleichgestellte Fischerprüfung: Vorarlberg, Stmk, NÖ, Südtirol, Bayern
Austeller: Landesfischereiverband
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuausstellung: 68 €
Verlängerung: 30 € mit Erlagschein oder 24 € bei Barzahlung bzw. 18 € per Abbuchungsauftrag! Jugendtarif 12 €
Fischerkurs: Nicht Pflicht, aber von Vorteil.
Prüfung: ja
Kosten: keine Angabe
Vorarlberg
Jeder ab dem 17. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Keine offizellen Fischergastkarten
Austeller: -
Dauer: -
Kosten: -
2 - Fischerkarte
Wer in Vorarlberg eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine Fischerprüfung
b) Eine annerkannte gleichwertige Fischerprüfung auf Gegenseitigkeit.
Austeller: Behörde
Gültigkeit: von Verein zu Verein verschieden
Kosten: von Verein zu Verein verschieden
Fischerkurs: keine Angabe
Prüfung: ja
Kosten: 22 €
Wien
Jeder ab dem 12. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Austeller: Bewirtschfter, Wiener Fischereiausschuss
Dauer: 3 Wochen
Kosten: 4,72 €
2 - Fischerkarte
Wer in Wien eine Fischerkarte erlangen will , muss
a) einen Antrag beim Wiener Fischereiausschuss stellen
Austeller: Wiener Fischereiauschuss
Gültigkeit: 1 Jahr bzw. 3 Jahre
Kosten: 13 € bzw 26 € bei Erlagschein Zahlung , 11,62 € bzw. 24,70 € bei persönlicher Zahlung
Fischerkurs: nein
Prüfung: Ja
Kosten: 50.- Euro f. Erwachsene 25.- Euro für Jugendliche
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Termine für Unterweisungen und Prüfungen findet ihr auf den Homepages der Landesfischereiverbände.
Sollten Preise oder sonstige Angaben nicht mehr stimmen, bitten wir um Kontaktaufnahme.
------------------------------
Stand 19. September 2010 - Alle Angaben ohne Gewähr
Fischen in Österreich ist Landesrecht, daher gelten für jedes Bundesland eigene Bestimmungen.
Allgemein:
1. Private Bewirtschafter & Zuchtteiche
Ohne eine amtliche Fischerlizenz kann man die Fischerei bei zahlreichen Teichanlagen in Österreich ausüben.
Hierbei zahlt man zumeist nach Gewicht der Fische bzw. gibt es natürlich auch fixe Preise mit Fanglimit etc.
2. Fischergastkarten
Die Fischergastkarte ist eine amtliche Erlaubnis, sie ist je nach Bundesland auf eine bestimmte Zeit beschränkt.
Die Fischerkarte ist nur mit der Verbindung eines Lichtbildausweis der mitzuführen ist gültig.
3. Fischerkarte
Die Fischerkarte benötigt z.b in Niederösterreich einen Fischerkurs, in Wien ist dieser nicht nötig.
Die Fischerkarte gilt 1 Kalenderjahr (1.1-31.12.), diese wird durch die Bezahlung der Lizenzgebühren an den Fischereiverband um 1 Jahr verlängert.
Fischer(gast)karten sind die amtliche Erlaubnis in Österreich zu fischen, damit ist man aber noch nicht berechtigt
den Haken ins Wasser zu lassen, dazu benötigt weiters noch die Berechtigung für das gewünschte Gewässer.
Achtung:
Fischergastkarten sind nicht vergleichbar mit Gastkarten am Gewässer:
Fischergastkarten = amtliche Erlaubnis
Gewässergastkarten = die Möglichkeit an einem Gewässer zu fischen ohne dem bewirtschaftenden Verein anzugehören
______________________________________________________________________________________________________________
Für alle unterstehenden geltend: Um die die amtliche Fischerkarte zu erhalten muss a) oder b) zutreffen.
Burgenland
Jeder ab dem 18. Lebensjahr (unbescholten), Minderjährige mit Zustimmung der Eltern
1 - Fischergastkarten:
Kann grundsätzlich jeder erwerben
Aussteller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 14 Tage
Kosten: 15 €
2 - Fischerkarte:Wer im Burgenland ein Fischerkarte erlangen will, muss
a) bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag stellen
(Prüfungen andere Bundesländer werden anerkannt)
Aussteller: Bezirksverwaltungsbehörde
Gültigkeit: 1 bzw. 3 Jahre
Kosten
Neuaustellung:
Verlängerung: 15,95 € bzw. 32,7 €
Fischerkurs: nein
Prüfung: nein
Kosten: nein
Oberösterreich
Jeder ab dem 12. Lebensjahr
1 - Fischergastkarten:
Aussteller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 3 Wochen
Kosten: 6 €
max. 2 mal pro Jahr möglich
2 - Fischerkarte
Wer in OÖ ein Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellte und gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild, diese wird der Oö. Fischerkarte gleichgestellt!
b) Einen einmaligen Fischerkurs + Prüfung
Aussteller: Landesfischereiverband OÖ
Gültigkeit: unbegrenzt
Kosten
Neuaustellung: 67,50 €
Verlängerung: unbegrenzte Gültigkeit
Jährlich: 15 € für das Lizenzbuch das man benötigt um in OÖ zu fischen
Fischerkurs: Unterweisung mind. 10 Stunden
Prüfung: Ja
Kosten: 115 € (inkl. Neuaustellung)
Duplikatsaustellung: 35 €
Niederösterreich
Jeder ab dem 10. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten -
Aussteller: Fischereirevierverbände, Bewirtschafter
Gültigkeit: 1x pro Kalenderjahr, 30 Tage ab dem Datum der Ausstellung.
Kosten: 13,00 €
2 - Fischerkarte
Wer in NÖ ein Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine aus einem anderen Bundesland gleichgestellte Fischerprüfung: Oberösterreich, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg
b) Einen einmaligen Fischerkurs + Prüfung
Aussteller: Fischereiverband
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuausstellung:
Verlängerung: 24,5 €
Fischerkurs: 4 Stunden Vorbereitung
Prüfung: Ja
Kosten: 60 €
Steiermark
Jeder ab dem 14. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Aussteller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 1 Tag
Kosten: 2,61 €
2 - Fischerkarte
Wer in der Steiermark eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine aus einem anderen Bundesland gleichgestellte Fischerprüfung: Salzburg, Vorarlberg, Niederösterreich
b) Einen einmaligen Fischerkurs + Prüfung
Aussteller: Bezirksverwaltungsbehörde
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuaustellung: 73,10€
Verlängerung: 26 €
Fischerkurs: keine Angabe
Prüfung: Ja
Kosten: keine Angabe
Tirol
Jeder ab dem 14. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Pflichtmitgliedschaft im Tiroler FV
Austeller: Bewirtschafter
Gültigkeit:
Kosten: 25 €
2 - Fischerkarte
Wer in Tirol eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine Fischerprüfung
Aussteller: Bezirksverwaltungsbehörde
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuaustellung:
Verlängerung:
Für Namenskarten: 50 € (Für Gewässer des Tiroler Fischereiverbandes)
Gastkartenfischer: 25 €
Jugend: 10 €
Fischerkurs: Unterweisung mind. 10 Stunden
Prüfung: Ja
Kosten: keine Angabe
Kärnten
Jeder ab dem 15. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Aussteller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 1 Woche oder 4 Wochen
Kosten: 4 € bzw. 10 €
2 - Fischerkarte
Wer in Kärnten eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine Unterweisung
Aussteller: Bezriksverwaltungsbehörde
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuaustellung:
Verlängerung: 25 €
Fischerkurs: Unterweisung 8 Stunden
Prüfung: nein
Kosten: keine Angabe
Salzburg
Jeder ab dem 12. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Austeller: Bewirtschafter
Gültigkeit: 1 bzw. 14 Tage (durchgehend)
Kosten: 5 € bzw. 18 €
2 - Fischerkarte
Wer in Salzburg eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine Fischerprüfung
b) Eine aus einem anderen Bundesland gleichgestellte Fischerprüfung: Vorarlberg, Stmk, NÖ, Südtirol, Bayern
Austeller: Landesfischereiverband
Gültigkeit: 1 Jahr
Kosten
Neuausstellung: 68 €
Verlängerung: 30 € mit Erlagschein oder 24 € bei Barzahlung bzw. 18 € per Abbuchungsauftrag! Jugendtarif 12 €
Fischerkurs: Nicht Pflicht, aber von Vorteil.
Prüfung: ja
Kosten: keine Angabe
Vorarlberg
Jeder ab dem 17. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Keine offizellen Fischergastkarten
Austeller: -
Dauer: -
Kosten: -
2 - Fischerkarte
Wer in Vorarlberg eine Fischerkarte erlangen will braucht
a) Eine Fischerprüfung
b) Eine annerkannte gleichwertige Fischerprüfung auf Gegenseitigkeit.
Austeller: Behörde
Gültigkeit: von Verein zu Verein verschieden
Kosten: von Verein zu Verein verschieden
Fischerkurs: keine Angabe
Prüfung: ja
Kosten: 22 €
Wien
Jeder ab dem 12. Lebensjahr (unbescholten)
1 - Fischergastkarten
Austeller: Bewirtschfter, Wiener Fischereiausschuss
Dauer: 3 Wochen
Kosten: 4,72 €
2 - Fischerkarte
Wer in Wien eine Fischerkarte erlangen will , muss
a) einen Antrag beim Wiener Fischereiausschuss stellen
Austeller: Wiener Fischereiauschuss
Gültigkeit: 1 Jahr bzw. 3 Jahre
Kosten: 13 € bzw 26 € bei Erlagschein Zahlung , 11,62 € bzw. 24,70 € bei persönlicher Zahlung
Fischerkurs: nein
Prüfung: Ja
Kosten: 50.- Euro f. Erwachsene 25.- Euro für Jugendliche
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Termine für Unterweisungen und Prüfungen findet ihr auf den Homepages der Landesfischereiverbände.
Sollten Preise oder sonstige Angaben nicht mehr stimmen, bitten wir um Kontaktaufnahme.
------------------------------
Stand 19. September 2010 - Alle Angaben ohne Gewähr