Landesfischereiverband Bayern

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    • Landesfischereiverband Bayern

      Hier wäre auch noch der Link zum Landesfischereiverband Bayern. Es gibt da einiges wissenswerte zu lesen über das Fischen in unserem Nachbarland.

      lfvbayern.de
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    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      Hab mit denen mal geschrieben !

      Was muss ein Bekannter aus Österreich machen wenn er in Bayern Fischen will machen ?

      Hier die Antwort :

      Sehr geehrter Herr .........,



      wenn Ihr Kollege in Deutschland keinen Wohnsitz hat und in Bayern Urlaub macht, kann er bei der Gemeinde- (Stadt-)verwaltung des Urlaubsortes einen Fischereischein erhalten. Der sog. Touristenschein (Jahresschein) wird ohne vorherige Prüfung ausgestellt. Er ist für drei Monate im Jahr gültig. Zusätzlich zu dem Jahresschein braucht er dann noch einen Erlaubnisschein (Tageskarte) für das Gewässer, an dem er angeln möchte.




      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. Eberhard Leuner




      Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
      Institut für Fischerei
      Arbeitsbereich Fluss- und Seenfischerei
      Weilheimer Str. 8
      82319 Starnberg


      Tel.: 08151 / 2692-127
      Fax.: 08151 / 2692-170

      Email: Eberhard.Leuner@LfL.Bayern.de
      LfL.bayern.de
      Let´s catch ém
      [url]http://www.Anglergilde.de[/url]
      Hompage der Anglergilde-Sempt Markt Schwaben
    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      "Oberesalzach" wrote:

      Ist mir schon klar . Und die 3 Monate im Jahr kann man beliebig wählen. Jahreskarte ist also für einen Österreicher in Bayern nur mit bayrischer Prüfung möglich, wie bei uns auch ein bayer nur mit gastkarte fischen kann außer er hat die Prüfung in Salzburg gemacht.



      Deine Aussage ist zwar vom letzten Jahr aber meines Wissens nach, müsste ich keine Prüfung machen da die bayrische Fischerprüfung als hoch bzw. gleichwertig angesehen wird und einem auf Vorlage des Prüfungszeugnisses der Salzburger Fischerreischein anerkannt und gegen Gebür ausgestellt wird.
      "Gib einem Mann einen Fisch, und du ernährst ihn den ganzen Tag. Lehre ihn zu fischen, und du ernährst ihn ein ganzes Leben lang."

      Konfuzius
    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      "Oberesalzach" wrote:

      Jahreskarte ist also für einen Österreicher in Bayern nur mit bayrischer Prüfung möglich, wie bei uns auch ein Bayer nur mit Gastkarte fischen kann außer er hat die Prüfung in Salzburg gemacht.


      Bitte um Beachtung!
      Der Bayerische Angelschein ersetzt die Salzburger Fischerprüfung, allerdings nicht die Steuerpflicht (Fischereiumlage).

      Ein bayerischer Fischerkollege kann also gegen Vorlage eines gültigen Bayerischen Angelscheines beim Salzburger Landesfischereiverband problemlos eine Jahresfischerkarte für Salzburg kaufen, ohne die Salzburger Fischerprüfung ablegen zu müssen.

      LG
      Bernhard
    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      "Pfenninger" wrote:

      "Oberesalzach" wrote:

      Jahreskarte ist also für einen Österreicher in Bayern nur mit bayrischer Prüfung möglich, wie bei uns auch ein Bayer nur mit Gastkarte fischen kann außer er hat die Prüfung in Salzburg gemacht.


      Bitte um Beachtung!
      Der Bayerische Angelschein ersetzt die Salzburger Fischerprüfung, allerdings nicht die Steuerpflicht (Fischereiumlage).

      Ein bayerischer Fischerkollege kann also gegen Vorlage eines gültigen Bayerischen Angelscheines beim Salzburger Landesfischereiverband problemlos eine Jahresfischerkarte für Salzburg kaufen, ohne die Salzburger Fischerprüfung ablegen zu müssen.

      LG
      Bernhard


      Warum geht das umgekehrt nicht genauso ? Warum akzeptieren wir die bayrische Prüfung und die Bayern unsere nicht ??
      Ich kann es mir denken, besser gesagt ich weiß es. Die bayrische Prüfung ist um einiges schwerer als die von Salzburg. Ich kenne die Unterlagen von Bayern.
      Trotzdem finde ich wenn die guten Beziehungen zu Bayern immer so hoch gelobt werden müßte gleiches Recht für beide gelten.
    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      ... Den Teil hatte ich vorher schon drinnen, wollte aber nicht zu lange werden:

      Bayern beruft sich da (meiner Meinung nach rechtlich ein wenig watteweich) auf den Hauptwohnsitz. Gast ist, wer keinen Hauptwohnsitz in Bayern hat.

      Wer allerdings in Salzburg die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt hat, nach Bayern zieht und dort seinen Hauptwohnsitz begründet, kann die Ausstellung eines Angelscheines begehren, ohne die bayerische Prüfung ablegen zu müssen.

      Die Salzburger Fischerprüfung ist gemäß EU-Recht als gleichwertig anzuerkennen, weil sie vor einer staatlichen Behörde abgelegt wurde. Der Salzburger Landesfischereiverband ist nämlich, anders als andere österreichische Landesfischereiverbände, eine Behörde 1. Instanz. Soweit die Theorie; viel Glück bei der rechtlichen Durchsetzung.

      Aber keine Sorge: Auch im Bundesland Salzburg gibt es nach mehr als einem Jahrzehnt österreichischer EU-Mitgliedschaft noch immer (mindestens) einen Verein, der (EU-)rechtswidrig Jahreskarten nur an Bürger einer einzigen Kommune ausgibt. Auch da gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.

      LG
      Bernhard
    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      ja die Saalach wäre schon ah schönes wasserl,wenn nicht soviele Voraussetzungen wären

      wie deutsche fischerprüfung,soviel ich weis kann man ja auch mit der aufsichtsfischerprüfung(sofern man vereidigt ist)

      eine karte lösen,des wäre ja ah behördliche Prüfung,schöne ostern :-__
    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      Da ich ja nicht vorhabe mir in Bayern ein Jahreskarte zu kaufen ist das Ganze ja sowieso nur warme Luft. Es ist ja schon unpraktisch genug daß wenn man mal im Fühjahr eine Tageskarte in Bayern ( Sur ) lösen will zahlt man die fast 30 Euro für eine Gastkarte die soviel ich weiß 3 Monate gilt. 4 Monate später kannst wieder 30 Euro zahlen für die nächste Gastkarte. Und da wird immer bei den Veranstaltungen soviel von der bayrisch - salzburgischen Zusammenarbeit gesprochen. Eher eine Farce. :( . Bayern können mit Ihrer Prüfung bei uns eine Jahresfischerkarte bekommen und ansonsten bezahlt man bei uns 5 Euro für eine Gastkarte. Da wäre eine Anpassung überfällig.
    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      Die enge, freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Salzburg und Bayern bezieht sich in erster Linie auf die Fischereivereine im Rupertigau. Hier ist das Verhältnis wirklich ausgezeichnet.

      Leider haben die bayerischen Fischereivereine auf nahezu allen Ebenen weniger Mitsprachemöglichkeiten als wir bei uns. Der Freistaat Bayern sorgt zwar für erfreulich niedrige Pachtzinse für die Gewässer, setzt aber auch sonst alles penibel genau fest. Das reicht von der Festlegung der zulässigen Mitgliederzahl eines Vereins über den Besatz bis zur Anzahl der Lizenzen.

      Ich bin mir zum Beispiel nicht sicher, ob ich in Bayern die Einstufung der Regenbogenforelle als Wirtschaftsfisch (ohne Schonzeit) noch erleben werde....

      LG
      Bernhard
    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      "Pfenninger" wrote:



      Ich bin mir zum Beispiel nicht sicher, ob ich in Bayern die Einstufung der Regenbogenforelle als Wirtschaftsfisch (ohne Schonzeit) noch erleben werde....

      LG
      Bernhard


      Hallo Bernd !

      Da sind wir uns ja nicht einmal in Österreich einer Meinung darüber. Da kann man dem Salzburger Landesfischereiverband nur gratulieren zu diesem schon seit längerer Zeit getanem Schritt. ( Regenbogenforelle und Bachsaibling )
    • Re: Landesfischereiverband Bayern

      Hallo

      Ich habe zwei Fragen bzgl. der 3-monatigen Berechtigungskarte für Bayern.
      Wo muss man diese genau beantragen?
      Wie lange dauert es bis man diese dann auch in Händen hält?

      Da ich dieses Wochenende Strohwitwer (zumindest tagsüber) bin würde ich gerne den ein oder anderen Ansitz wagen und ein paar neue Gewässer probieren. Und da gäbs ein paar die mich in Bayern interessieren würden.

      Danke schon mal für die Antworten :)

      Lg