Ab sofort ist der Landesfischereiverband Salzburg alleine berechtigt Schonzeiten und Brittelmaße zu ändern und braucht dazu nicht mehr die Landesregierung, die diesen Teil des Landesfischereigesetzes bisher geregelt hat. So kann der Lfvb. Salzburg als einziger Fischereiverband in Österreich diesen wichtigen Teil des Fischereigesetzes selber gestalten, was natürlich Zeit und Aufwand erspart.
Neues vom Lfvb. Salzburg
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