EINE Stunde VOR Sonnen AUFgang bis.......

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    • EINE Stunde VOR Sonnen AUFgang bis.......

      Hallo Petrijünger!
      An Niederösterreichischen Lizenzen hab ich schon öfter einen Anhang mit diesen Zeiten gesehen.
      Gibt es das auch für die Restlichen Bundesländer?
      Wie genau wird das genommen?
      mfg
      sigi
      AD
    • Re: EINE Stunde VOR Sonnen AUFgang bis.......

      Hallo Sigi!

      Auch ich kenne diese Gesetze.
      Da wo ich immer gefischt habe (z.B. Schwarzensee, dort gibt es diese Bestimmung), wurde mir immer gesagt:
      Wenn man ohne Licht noch / schon was sieht, kann man fischen.
      Sieht man seinen Schwimmer jedoch nicht mehr an der Oberfläche, muss man nach Hause gehen ;)

      Wenn es ganz genau sein muss, steht auf diesen kleinen Küchenkalendern
      (mit den Zetteln zum Abreißen) immer der Sonnenauf- und Sonenuntergang hinten drauf.
      Einfach diese besagte Stunde weg- oder dazurechnen und du machst alles nach den Bestimmungen 8-)

      Mfg. Friedfischer
    • Re: EINE Stunde VOR Sonnen AUFgang bis.......

      Seas,

      Dies ist glaube ich in Oberösterreich generell bei allen Gewässern ohne Nachtfischerlaubnis so gehandhabt.
      Mir ist es vor allem von den Teichen in Niederösterreich auch bekannt.

      mfg
      so long, rock on with tight lines