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hallo. soweit ich weiss ist nach dem wiener tiermaterialiengesetz, kurz T M G, §12abs.1+2 oder §2abs2ziff.c jedliches vergraben von tierkadavern in grund und boden verboten.scheinbar wid es nach dem motto:wo kein kläger da kein richter gehandhabt. sauerei ist es allemal.sollte man anzeigen. ein kräftiges petri giebel
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hallo fischer. wollte mir vor kurzem am breitenleerteich eine karte nehmen, zum glück konnte ich mit einigen fischern am teich reden.ihre aussagen sehr sehr negativ .einige vermuten eine krankheit an den fischen da angeblich schon 400 tote fische gezählt wurden.weiters wurde der umgangston von vorstand speziell obmann als fäkal bezeichnet wenn ein fischer auf grund der übrigen miesstände sein geld zurück wollte.dürfte ziemlich im argen liegen mit dem wasser und verein. die teichgrösse würde mir …
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hallo i c e. für nieder.österr. wäre "DER FLUSSLÄUFER"mit allen stehenden+ fliesenden gewässer ein guter guide.autor gregor gravogl. oder derflussläufer.at guten fang giebel