Bestimmungen:
Nutzungsbestimmungen der Tages/Wochenkarten:
Der Tages-/Wochenkartenbesitzer ist berechtigt, mit maximal 2 Ruten (gegen Aufpreis jedoch 3 Ruten) zu fischen. Pro Rute ist nur 1 widerhakenloser Einzelhaken erlaubt. Drillingshaken sind ausnahmslos verboten ebenso wie geflochtene Schnüre.Verletze Fische sind mit Klink zu behandeln. Diese ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Das Fischen ist nur mit Abhakmatte und Karpfenkescher erlaubt. KEINE FISCHENTNAHME! Die Salzburger Steuerkarte ist immer mitzuführen.
Boiliefischen ist erlaubt. Anfüttern ist bis auf Widerruf gestattet, jedoch pro Tag nur 1 kg Bolies (Partikelfutter 2 kg pro Tag). Bivvies mit integriertem Boden sind erlaubt. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten des Landes Salzburg.
Der Biberteich ist eine Jagd- und Ruhezone, daher ist unnötige Lärmbelästigung untersagt. Der Angelplatz ist in sauberem Zustand zu verlassen. Der entstandene Müll ist im Müllcontainer beim Ausgang zu entsorgen.
Jegliche Feuerstellen sind verboten!
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