Bestimmungen:
ERLAUBT:
das Fischen mit zwei Angelruten und zwei Krebsnetzen oder einer Angelrute und einer Köderstipprute. Köderdaubel im Bereich des Angelplatzes.
bei allen Anfischen nur eine Angelrute.
alle gängigen Köder, ausser lebende Köderfische und Krusten und Wirbeltieren.
das Entnehmen von täglich zwei Edelfischen.
Blinkern mit einem Drilling, Wobbler mit zwei Drillingen.
VERBOTEN:
lebende Köderfische, Krusten und Wirbeltiere.
das Ausnehmen und Abschuppen der Fische am Teich.
Futterspirale und Futterkorb.
das Anfüttern mit rohem Mais, das Anfüttern beim Forellenfischen.
das Entnehmen von mehr als 15 Köderfischen - 20 Krebsen pro Tag.
das Zurücksetzen von massigen Raubfischen - haltern untermassiger Fische.
das Entfernen von den ausgelegten Angelzeugen.
das Landen von Edelfischen ohne Unterfänger.
das Fischen vom Boot .
das erweitern von Eisfreien Flächen (Eis aufhacken).
DAS ZURÜCKLASSEN VON MÜLL AM ANGELPLATZ!!!
Entnahme:
30 Karpfen - 15 Raubfische (Hecht, Zander, Wels). Forellen sind von der Limitierung ausgeschlossen und daher frei!
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Vereins.
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