Reiter-Teiche Teich / Weiher

This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our use of cookies. More details

Die Reiter-Teiche befinden sich am Rande des Siedlungsgebietes von St. Peter in der Au. Von Steyr kommend bei der ersten Zufahrt nach St. Peter abbiegen, ca. 300 Meter nach der Ortstafel, vor dem Kindergarten links und dann zweimal rechts. Die Anlage liegt am Ende der Teichstraße, genügend Parkpläzte sind vorhanden.
Drei Teiche befinden sich im Gelände, Alle Teiche sind mit Friedfische und Raubfische besetzt, die teils kapitale Größen erreichen können. Hechte, Welse und Zander, sowie Karpfen Schleie, Amur usw. sind in allen Teichen vorhanden. In der naturnah gestalteten Teichanlage findet man zahlreiche schattige Angelplätze.
Das Teichareal ist eingezäunt, es ist keine BH oder Gästekarte erforderlich. Deshalb werden die Teiche auch gerne von Fischern aus Oberösterreich besucht.

Bekannt sind die Reiterteiche vor allem wegen des guten Raubfischbestandes. Der Besitzer läßt mehrmals im Jahr besetzen, darunter Raubfische in gewaltigen Größen. Wenige Wochen vor der Teichbesichtigung wurden bei einem Nachtfischen mehrere Waller gefangen, darunter ein Exemplar mit einer Länge von 180 cm! Der Karpfenbestand ist gut, vereinzelt werden Fische über 10 kg gefangen.

3 Teiche Wassergesamtfläche ca 1ha


Fish stock Amur (Graskarpfen) Hecht Karpfen Schleie Stör Tolstolob Wels (Waller) Zander
Catch Limits maximal 1 Raubfisch und maximal

2 Edelfische pro Tag.
other Information Angelzeiten:



Angelbeginn:

ab 6.30 Uhr morgens



Angelende:

Einbruch der Dämmerung

jedoch nie länger als 20 Uhr



Ausnahmen: 15.Juni - 15. August bis 21 Uhr

und das Nachtfischen.
regulations
BESTIMMUNGEN:



1. Die Lizenz mit Fangstatistik muss stets mitgeführt werden und unmittelbar beim Lizenznehmer sein. Ferner

muss jeder Aufforderung der Kontrollorgane zum Vorweiß der Beute, Lizenz, Fangstatistik nachgekommen

werden, auch wenn diese Aufforderung an ein und demselben Tag wiederholt erfolgt. Weiters hat jeder

Lizenznehmer, der von Kontrollorganen kontrolliert wird, dieselbe unaufgefordert in Taschen, Rucksäcke

etc. Einblick zu gewähren.



2. Das Befischen der Gewässer erfolgt auf eigene Gefahr. Ferner hat jeder Lizenznehmer für den von ihm

verursachten Schaden selbst aufzukommen.



3. Das Angeln ist unter strengsten Einhaltungen der vorliegenden Fischereiordnung waidgerecht und sportlich

fair mit zwei Angeln gestattet. Wer berechtigt ist auch Raubfische zu angeln, darf maximal eine der beiden

Ruten auf Raubfische auslegen. Für jede Friedfisch und Raubfischrute ist nur je ein einfacher Haken

gestattet. Beim Raubfischangeln sind nur tote, parasitenfreie Köderfische erlaubt.

Der Wurm gilt als Raubfischköder und ist erst mit Freigabe der Raubfische, das ist der 15. April des

laufenden Jahres, nur auf Raubfischruten erlaubt.



4. Es ist nicht gestattet, andere Personen und sei es nur kurze Zeit, aus welchen Gründen auch immer, in

Vertretung der eigenen Person angeln zu lassen. Die Aufsicht über die Angelgeräte ist ununterbrochen und

nur persönlich vom Lizenznehmer auszuüben. Ein Entfernen von den Geräten ist nicht gestattet. Diese

dürfen nur in einem überschaubaren Abstand von maximal 10 m ausgelegt werden. Ohne Aufsicht

vorgefundene Fischereigeräte werden beschlagnahmt.



5. Das Fischen in den Gewässern ist wetterabhängig (z.B. Eisdecke) und frühestens ab 02. März bis

maximal 16. November gestattet.



Die Fangerlaubnis für Friedfische gilt von Saisonanfang bis maximal 16. November und wird aber bei Neubesatz

für das kommende Jahr eingestellt.



Verschiebungen von Saisonanfang und Saisonende werden separat bekannt gegeben bzw. sind bei den

Auskunftstellen zu erfragen.



6. BRITTELMAßE FÜR REITERS FISCHTEICHE:







Aal 50 cm

Karpfen 35 cm

Schied 40 cm

Schleie 25 cm

Stör 75 cm

Hecht 50 cm

Zander 40 cm

Tolstolop 35 cm

Amur 35 cm

Marmorkarpfen 35 cm

Wels 60 cm



Ansonsten gelten die Brittelmaße der amtlichen niederösterreichischen Fischerkarte.

Untermaßige sowie in der Schonzeit gefangenen Edelfische, sind gefühlvoll und nass vom Haken zu lösen und

mit der für Ihr Überleben notwendigen Sorgfalt an Ort und Stelle ins Wasser zurückzusetzen.



Gefangene Friedfische, die das Brittelmaß haben, dürfen schonest zurückgesetzt werden. Am besten ist bei der

Hakenentnahme wenn der Fisch dabei im Wasser bleibt. Das muss unmittelbar nach dem Fang erfolgen. Sind

Friedfische gehältert, gelten sie als entnommen. Gehälterte Friedfische müssen unmittelbar nach dem Fang

eingetragen werden.

Gefangene Raubfische, Brittelmaß bis 120 cm, müssen entnommen werden, größere können zurückgesetzt werden.



Bei untermaßigen, so wie in der Schonzeit gefangenen Raubfischen, die geschluckt haben, ist das Vorfach ohne jeden manuellen oder händischen Löseversuch vor dem Maul bündig abzuschneiden. Bitte keinesfalls durch Lösezangen, Rachensperren und sonstigen „Hilfen“ so zu mißhandeln, daß er innere Blutungen erleidet und in ein paar Tagen verendet. Wenn bei einem Lizenznehmer untermaßige oder in der Schonzeit gefangene Edelfische vorgefunden werden, verfallen sie der Abnahme. Gleichzeitig ist damit der Lizenzentzug verbunden.

BITTE AUF KIEMENSCHADEN AUFPASSEN



7. FANGLIMIT:



Für Jahreskartenbesitzer, maximal 25 Friedfische ( Karpfen, Schleie, Tolstolop, Amur )

und maximall 6 Raubfische ( Hecht, Zander, Wels ); 20 Weißfische sind frei.



Für Jugend und Halbjahreskartenbesitzer, maximal 13 Friedfische, 3 Raubfische und 10 Weißfische





FANGBESCHRÄNKUNG:



3 Edelfische pro Kalenderwoche ( Montag bis Sonntag ), davon maximal 1 Raubfisch und maximal

2 Edelfische pro Tag.



Hat der Lizenznehmer 2 Edelfische an einem Tag bzw. 3 Edelfische in einer Woche gefangen oder das

Jahreslimit erreicht, ist das Fischen einzustellen. Für Tageslizenzen gilt eine eigene Fangbeschränkung die auf

der Tageskarte angegeben ist.



8. Jeder Lizenznehmer hat die erfolgten Fänge von Edelfischen sofort in die Fangstatistik mit Datum, Fangzeit,

Größe in cm, auch mit Gewicht, Teichnummer und eventuellen Fangort bei Kombilizenzkarten einzutragen.

Erst dann darf weitergefischt werden. Die Eintragung muss mit einem Kugelschreiber erfolgen.

Im Setzkescher gehaltene Fische gelten als entnommen. Gefangene Fische dürfen keinesfalls in eine andere

als die eigene Lizenz eingetragen werden. Die Eintragung eines gefangenen Fisches in die Fangstatistik eines

anderen Lizenznehmers ist strengstens untersagt.



Die Fische müssen mit einem Kescher ( Unterfänger ) entnommen werden. Neben Löszange oder Hakenlöser muss jeder Lizenznehmer einen Setzkescher (feinmaschig = fischschondend), in dem nur die eigenen Fische gehalten werden dürfen, sowie einen Kugelschreiber und ein Maßband mit sich führen.



Jede nicht von den Kontrollorganen gemachte Änderung in der Fangstatistik wird mit Lizenzentzug geahndet. Richtigstellungen in der Fangstatistik haben unmittelbar zu erfolgen und dürfen nur von Kontrollorganen oder

Herrn Komm.Rat Ing. Reiter mit Unterschrift vorgenommen werden. Sollte bei der Kontrolle eine Nichteintragung festgestellt werden, so wird die Fangerlaubnis sofort entzogen. Ohne Abgabe der Fangstatistik wird für das kommende Jahr keine neue Lizenz ausgegeben !





Ohne Lizenz und Fangstatistik ist das Fischen generell verboten !





Bei Verlust der Lizenz und Fangstatistik während der Fangsaison wird kein Ersatz geleistet.



9. Die gemäß den Fangbestimmungen gefangenen Fische sind Eigentum des Lizenzinhabers. Für die

Angelberechtigung zahlt er Herrn Ing. Reiter den festgesetzten Lizenzbeitrag. Der für die gelöste Lizenz

erlegte Geldbetrag wird weder bei unterlassener Ausnützung noch bei Entziehen der Lizenz rückerstattet.







10. VERBOTEN IN DEN GEWÄSSERN IST:





a. Das Fischreißen, Harpunieren, die Benützung von Stechgabeln, Krebstellern, Prügel, Legeschnüre, Netze

jeder Art, Reusen, Schlingen, Eisfischen und Krebsfischen.

b. Das Fischen während der Dunkelheit, ( Ausgenommen die angekündigten Termine für das Nachtfischen ).

c. Die absichtliche Entfernung von Pflanzen aller Art.

d. Das Blinkern in jeder Form, auch nicht mit natürlichen oder künstlichen Ködern.

e. Schuppen und Ausnehmen von Fischen im Wasser.

f. Anfüttern mit verdorbenem Futter.

g. Anfüttern mit mehr als maximal ¼ kg Futter pro Angeltag.



Wir möchten darauf hinweisen, dass mit Rücksicht auf die Wasserqualität das Anfüttern zeitweilig eingestellt werden kann.



11. Jeder Lizenznehmer ist zur strengsten Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zur schonenden

Behandlung der Fischgewässer und Fische verpflichtet.



12. Jeder Lizenznehmer ist verpflichtet seinen Abfall und Unrat von den Gewässern bzw. von den Ufern zu

entfernen und keinen Lärm zu verursachen.



13. Das Betreten des Teichgeländes ist im Regelfall nur Angelberechtigten zu gestatten.



14. Ferner ist jede wahrgenommene Verletzung der Fischereiordnung bzw. der gesetzlichen Vorschriften durch

einen Angler, diesem zur Kenntnis zu bringen, bzw. den Kontrollorganen, Herrn Ing. Reiter oder der Polizei

mitzuteilen.



15. Eine Übertretung dieser Fischereiordnung berechtigt die Aufsichtsorgane zur sofortigen Entziehung der für

die betreffenden Angler ausgestellten Lizenz ohne Rückvergütung der bezahlten Gebühren. Weiters behält

sich Herr Ing. Reiter und die Organe vor, bei grobem Vergehen die Wiedergutmachung des Schadens zu

verlangen bzw. die Anzeige zu erstatten.



16. Herr Ing. Reiter ist berechtigt, Ansuchen um Erteilung der Fischereilizenz bzw. Verlängerungen ohne

Angaben zu Gründen abzulehnen sowie auch Änderungen in der Fischereiordnung während der Dauer der

Angelberechtigung vorzunehmen.



17. Jahreskarten und Halbjahreskarten Anzahlungen für die nächste Angelsaison ist bis spätestens 31 Dezember

zu leisten. Auszahlung bei nächsten Anglerstammtisch im folgenden Februar / März.
normal members young person
day ticket 25 € - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 340 € - 185 €
other Information
Raubfischkarte 35 €
Card issuing offices
Oberndorfer Herbert

3354 Wolfsbach Königleiten 5/1

0664 / 73413664


Avanti - Tankstelle

Steyrer Straße 93

3353 Seitenstetten

Mo - Sa 6 - 22 Uhr, Sonntag 7 - 21 Uhr

Tel. 07477 42642



Gasthaus Schoißengeyer

3352 St.Peter/Au Marktplatz 4

Öffnungszeiten: Täglich ab 8 Uhr, Dienstag Ruhetag

Tel. 07477 / 42136



Waffen Wieser

4400 Steyr Schönauerstrasse 9

Öffnungszeiten: Mo - Fr 8.30 – 12.00 und 14.30 – 18.00 Uhr

Mittwoch nachmittags geschlossen, Sa 8.30 – 12.00 Uhr

Tel. 07252 / 53059



Angelcenter Amstetten

3300 Amstetten Gottlieb Daimlerstrasse 2

Öffnungszeiten: Mo – Fr 8.00 – 18.00 Uhr, Sa 8.00 – 12.00 Uhr

Tel. 07472 / 23770
The water is in 3352 St.Peter/Au.
Map
Contact

keiner

Roland Zauner

Schillerstrasse 29

4400 Steyr


0676/4097704

rolandzauner1@gmx.at

Website

AD

The last one is returned more than 1 year. Angelplatz.at accepts no responsibility for timeliness of these data!