Bodensee See

This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our use of cookies. More details



Grenze gegen Fußach

Die Marktgemeinde Hard und die Gemeinde Fußach konnten sich nach jahrelangem Rechtsstreit auf folgende Grenzlinie einigen:

Die neue Fischereigrenze läuft in gerader Linie zwischen dem Grenzpunkt Mündungsmitte Alte Dornbirner Ache und der Landmarke Mole Nonnenhorn/Deutschland.

Um keine Grenzverletzungen zu begehen ist es mittels der zwei neu gesetzten Grenzpfähle im westlichen Mündungsbereich des Neuen Rheins nun möglich eine Peilung zur Mole Nonnenhorn herzustellen.



Grenze gegen Bregenz

Gerade Linie von Landmarkierung (fluoreszierender Pfahl - zwischen Bregenzerachmündung und Bereich Wocherhafen) über das Seezeichen 78 zur Katasterlinie (Mündung Leiblach zur Mündung Alter Rhein).


Fish stock Aal Flussbarsch Hecht Karpfen Schleie Seeforelle Weißfische Wels (Waller) Zander
Catch Limits Zander, Karpfen und Schleien dürfen pro Tag und Fischer nur je d r e i gefangen werden.
•Pro Tag und Fischer dürfen 20 Weissfische gefangen werden.
other Information Not specified
regulations

Die Aalfischerei bis 1.00 Uhr nachts ist im Revier Hard nur erlaubt vom 1.4. bis 31.10.

Zugelassene Fanggeräte:
Angelgeräte (Anbißstelle und Schnur mit oder ohne Rute), Köderflasche und Kescher.

Köderflasche
Die Köderflasche ist mit dem Namen des Auslegers zu versehen und darf nur zum Fang von Köderfischen für den eigenen Bedarf verwendet werden. Der Rauminhalt der Köderflasche darf 10 Liter nicht überschreiten.

Kescher
Der Kescher (Feumer, Schöpfbehren) darf nur zur Anlandung gefangener Fische verwendet werden.

Mengemäßige Beschränkung des Barschfanges
Fischer mit Angelgeräten dürfen an einem Tag höchstens 50 Barsche fangen. Dabei sind alle gefangenen Barsche anzulanden. In der Zeit vom 01.06. bis 15.10. sind Barsche über 13 cm und in der übrigen Zeit alle Barsche anzulanden.






Verbot der Fischerei in der Nacht bzw. erlaubte Fischereifangzeiten
Die Ausübung der Fischerei ist von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Maßgeblich sind die Sonnenaufgangs- und Sonnenuntergangszeiten, die von der Wetterwarte Konstanz herausgegeben werden. Der Aalfang vom Ufer aus ist im Fischereirevier Hard vom 1. April bis 31. Oktober bis 1.00 Uhr gestattet.

Mitführen von Fanggeräten
Bei Ausübung der Fischerei dürfen verwendungsbereit nur Fanggeräte mitgeführt werden, die nach ihrer Art, Beschaffenheit und Anzahl den fischereirechtlichen Bestimmungen entsprechen und deren Verwendung im betreffenden Zeitpunkt erlaubt ist.

Fischereiabfälle
Beim Fischfang anfallende Abfälle, wie verdorbene Fische und Fischeingeweide, dürfen nicht in das Gewässer gegeben oder am Ufer zurückgelassen werden.

Meldung von Fangergebnissen
Jeder Inhaber einer Jahresfischerei-Erlaubnis hat eine Fangliste zu führen, in die die gefangenen Fische jeweils am Fangtag vor Verlassen des Fangplatzes nach Art, Stückzahl und erforderlichenfalls Gesamtgewicht einzutragen sind. Diese Fanglisten sind spätestens bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres dem Fischereiverein zu übermitteln.

Gekennzeichnete Fische
Gekennzeichnete Fische sind dem Fischereiverein oder direkt der Bezirkshauptmannschaft Bregenz, unter Angabe von Art, Länge und Gewicht sowie Tag und Ort des Fanges, zu melden.

NEU AB 2005!!! Die Verwendung von größeren Drillingen als Nr. 4 (Herstellerangabe) beim "Zocker".





Weitere Verbote sind:
•Verboten ist das Fischen mit dem Ködernetz (Hamen) im Revier Hard.
•Im Dorfbach, Inselbach, Harder Gräben, Rotach und Lauterach ist die Fischerei ausnahmslos verboten.
•Das Fischen von vertäuten Booten, Bootsstegen und Brücken aus, ist verboten.
•Jegliches Fischen vom Boot aus im Harder Binnenbecken, Fischteich und Schleienloch ist verboten.
•Das Fischen am Ufer zwischen Strandbad und dem Dorfbachhafen ist in der Zeit vom 1.4. bis 31.10. von 8.00 bis 20.00 Uhr verboten.
•Das Fischen im Zollhafen Hard und im Hafen " Schwedenschanze " ist in der Zeit vom 1.4. bis 31.10. verboten.
•Das Fischen mit Spinnköder (Wobbler, Blinker, Twister, Gummifisch u.Ä.) ist im Bereich "Hafenanlage Schwedenschanze" verboten.
•Das Fischen im Verbindungskanal (incl. beider Brücken) Fischteich – Dornbirnerache ist verboten.
•Das Fischen in der "Lagune" zwischen dem linksseitigen Rheindamm und der Fussacher Bucht ist verboten.



Zugelassene Angeln:
•Angelgeräte dürfen, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, höchstens zwei Anbißstellen (Angelhaken) aufweisen.
•Bei der Hegene sind höchstens fünf Anbißstellen (Angelhaken) zulässig.
•Bei der Schleppangelfischerei dürfen insgesamt höchstens acht Anbißstellen pro Boot verwendet werden.
•Bei der Schleppangelfischerei sind nur Einerhaken mit oder ohne Widerhaken sowie Zwei- und Dreiangel ohne Widerhaken zugelassen.
•Vom 01. 11. - 12.00 Uhr bis 10. 01. - 12.00 Uhr, ist die Schleppangelfischerei verboten.
•Von unter Segel fahrenden Booten aus dürfen Schleppangeln nicht verwendet werden.
•Die Anbißstellen müssen mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein.
•Beim Fischen mit den für die Angelfischerei zugelassenen Fanggeräten ist von Netzen, Reusen und Legschnüren ein solcher Abstand einzuhalten, daß diese nicht beschädigt werden können.
•Außerdem ist das Reißen (Schlenzen und Schränzen) sowie das Werfen mit der Hegene untersagt.
•Gleichzeitig dürfen von einem Fischer höchstens zwei Angelgeräte ausgelegt werden.
•Neben der Hegene darf gleichzeitig kein weiteres Angelgerät verwendet werden.
•Die Angelgeräte sind beim Fischen durch den Fischereiausübenden ständig zu beaufsichtigen.



Verboten ist weiters:
•Schweb- und Schleppfischen in den Häfen, sowie in den Bereichen der Hafenein- und -ausfahrten.
•Die Verwendung von Lege- und Nachtschnüren.
•Das Entzünden von Feuer am Fischwasser.
•Fischverkauf jeglicher Art.
•Pro Tag und Fischer dürfen in den Fließgewässern nur v i e r Forellen oder Äschen gefangen werden.
•Zander, Karpfen und Schleien dürfen pro Tag und Fischer nur je d r e i gefangen werden.
•Pro Tag und Fischer dürfen 20 Weissfische gefangen werden.
•Weiters ist zu beachten, daß gefangene Fische sofort zu töten sind und die Fischerei so auszuüben ist, daß andere Personen keineswegs gefährdet werden.
•Bei ruhiger See sollte das Ankern tunlichst unterlassen werden.
•Bei jedem Standortwechsel muß der Anker unbedingt zur Gänze aus dem Wasser gehoben werden.



Seeforellenschongebiet:
•Mündungsbereich der Bregenzer Ache – Seitliche Begrenzung:
•Östlich in gerader Linie vom landseitigen Grenzpunkt der Fischereireviere Hard und Bregenz über das Seezeichen Nr. 78 sowie westlich in gerader Linie vom nördlichen Molenkopf des Harder Kiesschiffhafens über das Seezeichen Nr. 80;
•Seeseitige Begrenzung: 50m seewärts der Verbindungslinie der Seezeichen Nr. 78, 79 und 80;
•Landseitige Begrenzung: Schwellwuhr (Wasserfall) in der Bregenzerach oberhalb der Mündung.
•Während der Forellenschonzeit vom 15. Juli bis 15. September und vom 1. November bis 10. Jänner sind in diesem Bereich folgende Maßnahmen verboten:
•das Fangen und Anlanden von Forellen
•die Verwendung von künstlichen Ködern (ausser Zocker und Hegene) sowie tote Köderfische.



Zanderschongebiete:
•Fussacher Bucht gesamt
•Dornbirnerach – Bucht (vom nördlichen Ende des grünen Dammes bis Anlegestelle Hohentwiel am rechten Rheindamm
•Harder Binnenbecken
•Mündungsgebiet Bregenzerach
•(Fischereigrenze Hard-Bregenz – Seezeichen 78 – Seezeichen 79 zum Ende der rechtsseitigen Uferlinie der Bregenzerach.)
•In den Zanderschongebieten ist in der Zeit vom 1.4. bis 31.5. die Schleppangelfischerei, sowie das Fischen mit der Wurfrute mit Blinker, Twister, Spinner, Streamer, Wobbler und Köderfischen sowie der Zockangel verboten.
normal members young person
day ticket 14 € - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass - - -
other Information
Not specified
Card issuing offices
•Trafik Uecker - Kirchstraße Hard - Öffnung nach Geschäftsöffnungszeiten - Ufer-, Tages- und Jugendkarten
•OMV-Tankstelle - Rheinstraße - rechte Seite - Richtung Schweiz - Öffnung 24 Stunden - Tageskarten
•Firma Löschnigg - Fischereifachgeschäft - an der Betonstraße - Hard - Geschäftsöffnungszeiten - Tageskarten
•Firma Fischertreff - Fischereifachgeschäft - Hafenstraße - Hard - Geschäftsöffnungszeiten - Tageskarten
•Fischerheim am Schleienloch *) Geschäftsöffnungszeiten - Tageskarten *) Ausgabe jeweils nur bis 10 Uhr vormittags
gallery


The water is in 6971 Hard.
Map
Contact

Fischereiverein hard

Burkhard Wiedenbauer / Obmann

6971 Hard


Website

AD

The last one is returned more than 1 year. Angelplatz.at accepts no responsibility for timeliness of these data!