Saalach PPS 1A Fluss

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Das Saalachrevier der Peter Pfenninger Schenkung (kurz PPS) teilt sich in 2 Abschnitte 1A und 1B. Das Revier 1B wird separat unter Saalach 1B behandelt.

Das Revier 1A ist ein reines Salmonidengewässer mit einem Fly only Bereich auf einer Strecke von 2 Kilometern.
Der Rest kann je nach Jahreszeit zum Spinnfischen genutzt und mit natürlichen oder künstlichen Spinnködern befischt werden, aber natürlich auch mit der Fliege.


Fish stock Äsche Bachforelle Bachsaibling Regenbogenforelle
Catch Limits 4 Fische pro Tag, max. 100 pro Saison
other Information Not specified
regulations
Fischereibestimmungen für Fließgewässer ab 1. März 2016

Die Peter-Pfenninger-Schenkung Liefering ist ein eigenverwaltetes Sondervermögen der Landeshauptstadt Salzburg. Für die Lizenznehmer fallen daher keine zusätzlichen Kosten (Mitgliedsbeiträge etc.) an. Voraussetzung für das Fischen in unseren Gewässern ist der Besitz einer gültigen Fischerkarte (Steuerkarte). Informationen über den Erwerb erteilt der Salzburger Landes-Fischereiverband.

Fangzeit: Von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang (siehe Tageszeitung!)

Tages- und Jahresausfang:
Pro Lizenz und Tag 4 Fische. Nach Erreichen des Tagesausfanges ist das Fischen einzustellen. Eine Jahreslizenz berechtigt zum Ausfang von höchstens 100 Fischen pro Revier und Jahr. Ist dieser Ausfang erreicht, verliert die Lizenz unabhängig von der Fischereidauer im jeweiligen Revier ihre Gültigkeit. Mehrtageskarten müssen vor Beginn des Fischens die vollständige Tageseintragung enthalten. Jeder Fisch, der entnommen wird, ist sofort nach dem Fang und vor Wiederaufnahme der Fischerei im Erlaubnisschein bzw. im Fangbuch unlöschbar einzutragen. Die gefangenen Fische sind am Angelplatz bei sich aufzubewahren und auf Verlangen den Aufsichtsorganen vorzuzeigen.

Mindestmaße und Schonzeiten:
Äsche - 35 cm - 01. Jänner bis 31. Mai
Bachforelle - 28 cm - 01. Oktober bis Ende Februar
Bachsaibling - 28 cm - 01. Oktober bis Ende Februar (nur Saalach, sonst keine)
Regenbogenforelle - 28 cm - 15. Dezember bis 15. April (nur Saalach, sonst keine)
Aalrutte - 35 cm - 01. Dezember bis 31. März
Huchen - 85 cm - 01. Februar bis 31. Mai
Barbe - 35 cm - 01. Mai bis 15. Juni
Nase - -- - Ganzjährig geschont
Koppe - -- - 1. März bis 31. Mai
Elritze / Pfrille - -- - April bis 30. Juni


Für alle übrigen Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße. Untermassige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen unter größter Rücksichtnahme rückgesetzt werden.


Fischereigeräte und Ausrüstung: Die Lizenz gilt für eine (Salzach: zwei) Stange(n) mit jeweils einem Einfachhaken. In der Fliegensaison ist das Fischen mit einer Fliegenstange ohne Wurfgewicht gestattet (Springer erlaubt).
Mehrfachhaken dürfen nur an Blinkern, Twistern etc. sowie Systemen mit totem Köderfisch verwendet werden. Jeder Fischer hat eine Lösezange, ein Maßband und ein geeignetes Schreibgerät (keinen Bleistift etc.) mit sich zu führen.


Erlaubte Köder:
Saalach
Ab Fischereibeginn bis einschließlich 15. April und ab 1. Oktober bis Saisonende mit künstlicher Fliege.
Vom 16. April bis einschließlich 30. September mit künstlicher Fliege, Blinker (Twister etc.) und toten Köderfischen.
Achtung! Während der gesamten Fangsaison darf von der Oberkante Kaskadenwehr (ca. Flußkilometer 9,2) bis zu Flußkilometer 10,8 nur mit der künstlichen Fliege gefischt werden.

Saalach Unterlauf (von Flußkilometer 3,4 bis zur Mündung in die Salzach):
Ab Fischereibeginn bis einschließlich 15. April und ab 1. Oktober bis Saisonende mit künstlicher Fliege. Vom 16. April bis einschließlich 31. Oktober dürfen an einem Einfachhaken alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.


Fischereierlaubnis:
In allen Flussrevieren ist das Fischen auf eine Lizenz pro Fischer und Tag beschränkt.

Allgemeine Bestimmungen:

Mehrtageskarten („Zehnerblocks“) müssen vor Beginn des Fischens die Tageseintragung enthalten. Eine Übertragung der Lizenzkarte ist ausnahmslos verboten. Nichtverbrauchte Mehrtageskarten werden gegen ersatzlose Streichung eines Fischertages vom Gewässerwart für die nächste Fangsaison verlängert.

Jeder Fischer hat eine Lösezange, ein Maßband und ein geeignetes Schreibgerät (keinen Bleistift!) mit sich zu führen. Das Fischen in unseren Gewässern verpflichtet jeden Fischer zu waidgerechtem Verhalten, insbesondere beim Fang und bei der Behandlung der gefangenen Fische. Die gefangenen Fische sind am Angelplatz bei sich aufzubewahren und auf Verlangen der Aufsichtsorgane vorzuzeigen. Der Verkauf gefangener Fische ist verboten.

Tierquälereien werden mit Dauerentzug der Lizenz und mit Strafanzeige geahndet. Bei der Ausübung der Fischerei ist jeder Flurschaden zu vermeiden.

Jede Nichtbeachtung oder Übertretung von gesetzlichen Vorschriften und der vorstehenden Bestimmungen hat neben sonstigen verwaltungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen den sofortigen Entzug der Lizenz zur Folge. Bereits bezahlte Lizenzgebühren sind verfallen. Den Anweisungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Gemäß Salzburger Landesfischereigesetz sind Aufsichtsorgane berechtigt, Gepäckstücke und Fahrzeuge zu kontrollieren.


Mitfischen von Kindern: In den Fließgewässern ist das Mitfischen von Kindern unter 12 Jahren nur mit einer in der Jahreskarte oder Mehrtageskarte eingetragenen Zusatzlizenz erlaubt. Der Ausfang eines mitfischenden Kindes wird dem Tagesausfang des Lizenznehmers zugerechnet. Das Kind muss sich in unmittelbarer Nähe des Lizenznehmers aufhalten, der auch für die Einhaltung der Bestimmungen durch das Kind haftet.

Sonstige Bestimmungen: Das Befischen von Seitenbächen und Fischaufstiegen ist untersagt. Die Weitergabe von Lizenzen ist verboten. Nicht waidgerechtes Verhalten, Tierquälerei sowie die Übertretung gesetzlicher Vorschriften oder der vorstehenden Bestimmungen hat neben sonstigen verwaltungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen den sofortigen Entzug der Lizenz zur Folge. Bereits bezahlte Lizenzgebühren sind verfallen. Den Anweisungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Gemäß Salzburger Landesfischereigesetz sind Aufsichtsorgane berechtigt, auch Gepäckstücke und Fahrzeuge zu kontrollieren.
normal members young person
day ticket 35 € - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 450 € - -
other Information
10er Block 240.-
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ACS Salzburg
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AGIP Oberholzer Münchner Bundesstrasse
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5020 Salzburg


+43 (0)662 435 322

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