Lieferinger Mühlbach Bach

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Das Revier 8 der Peter Pfenninger Schenkung, der Lieferinger Mühlbach hat seinen Usprung im Quellgebiet des Untersberges. Dort in Fürstenbrunn entspringt der Bach als trinkwassertaugliche Quelle und wird dort Glan genannt. Diese Obere Glan ist ja auch ein Fischereirevier der PPS.
Auf ihrem Weg von der Quelle bis zur Mündung in die Salzach legt die Glan oder dann auch Mühlbach eine Strecke von 35 Kilometer zurück. Im Srtadtteil Lehen bei der Überwasserwehr zweigt dann der Lieferinger Mühlbach als eigener Bach ab. Ab hier ist er aber Aufzuchtsgewässer.
Das eigentliche Revier Nr 8 beginnt dann westlich der Autobahnbrücke A 10 und endet nach der Vereinigung der beiden Bäche ( hinter dem Karlsbader Weiher ) dann in der Mündung in die Salzach.Der zweite Teil des Baches trennt sich wie gesagt in Altliefering vom Lieferinger Mühlbach und fließt ab der Kreuzung Schmiedingerstr. als untere Glan weiter als Revier 8 untere Glan durch Neuliefering bis hinter dem Karlsbader Weiher.
Hier vereinigen sich beide Bäche wieder zum Lieferinger Mühlbach. Die reine Angelstrecke dieses Revieres beträgt 7,3 Km. Ab Mai wird die Angelei zum Kampf gegen die Natur, da dann der Bach extrem zuwächst. Jedes Jahr im Herbst wird der Mühlbach abgekehrt ( elektr. abgefischt und gereinigt ) . Der Ausfang kommt dann meist in den Siezenheimer Mühlbach als Naturbesatz rein.


Fish stock Aalrutte Aitel (Döbel) Äsche Bachforelle Regenbogenforelle
Catch Limits 4 Fische pro Tag, max. 100 pro Saison
other Information Ab Mai wird die Angelei zum Kampf gegen die Natur, da dann der Bach extrem zuwächst. Jedes Jahr im Herbst wird der Mühlbach abgekehrt ( elektr. abgefischt und gereinigt ) . Der Ausfang kommt dann meist in den Siezenheimer Mühlbach als Naturbesatz rein.
regulations
Je Lizenz und Tag 4 Fische. Nach Erreichen des Tagesausfanges ist das Fischen einzustellen. Eine Jahreslizenz berechtigt zum Ausfang von insgesamt höchstens 100 Fischen pro Revier und Jahr. Ist dieser Ausfang erreicht, verliert die Lizenz unabhängig von der Fischereidauer im jeweiligen Revier ihre Gültigkeit. Jeder Fisch, der den Bedingungen entspricht und behalten wird, ist sofort nach dem Fang und vor Wiederaufnahme der Fischerei mit Kugelschreiber oder Tinte im Fischerei - Erlaubnisschein bzw. im Fangbüchl einzutragen. Zuwiderhandlung wird mit dem entschädigungslosen Entzug der Lizenz geahndet.

Mindestmaße und Schonzeiten:

Äsche - 35 cm - 1. Jänner bis 31. Mai
Bachforelle - 28 cm - 1. Oktober bis Ende Februar
Bachsaibling - 28 cm - 1. Oktober bis Ende Februar (nur Saalach, sonst keine)
Regenbogenforelle - 28 cm - 15. Dezember bis 15. April (nur Saalach, sonst keine)
Aalrutte - 35 cm - 1. Dezember bis 31. März
Huchen - 75 cm - 1. Februar bis 31. Mai
Barbe - 35 cm - 01. Mai bis 15. Juni
Nase - -- -Ganzjährig geschont
Koppe - -- - März bis 31. Mai
Elritze / Pfrille - -- - April bis 30. Juni


Für alle übrigen Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße. Untermassige oder in der Schonzeit gefangene Fische müssen unter größter Rücksichtnahme rückgesetzt werden.

Fischereigeräte:

Die Lizenz gilt für eine Stange mit einem Einfachhaken. In der Fliegenzeit ist das Fischen mit einer Fliegenstange ohne Wurfgewicht gestattet (Springer erlaubt). Mehrfachhaken dürfen nur an Blinkern, Twistern etc. sowie Systemen mit totem Köderfisch verwendet werden. Die Verwendung eines Tiroler Hölzels ist generell verboten.

Erlaubte Köder:

Obere Glan, Untere Glan und Lieferinger Mühlbach:
An einem Einfachhaken dürfen alle gesetzlich erlaubten Köder verwendet werden.

Fischereierlaubnis:

In allen Flussrevieren ist das Fischen auf eine Lizenz pro Fischer und Tag beschränkt.

Allgemeine Bestimmungen:

Mehrtageskarten („Zehnerblocks“) müssen vor Beginn des Fischens die Tageseintragung enthalten. Eine Übertragung der Lizenzkarte ist ausnahmslos verboten. Nichtverbrauchte Mehrtageskarten werden gegen ersatzlose Streichung eines Fischertages vom Gewässerwart für die nächste Fangsaison verlängert.

Jeder Fischer hat eine Lösezange, ein Maßband und ein geeignetes Schreibgerät (keinen Bleistift!) mit sich zu führen. Das Fischen in unseren Gewässern verpflichtet jeden Fischer zu waidgerechtem Verhalten, insbesondere beim Fang und bei der Behandlung der gefangenen Fische. Die gefangenen Fische sind am Angelplatz bei sich aufzubewahren und auf Verlangen der Aufsichtsorgane vorzuzeigen. Der Verkauf gefangener Fische ist verboten.

Tierquälereien werden mit Dauerentzug der Lizenz und mit Strafanzeige geahndet. Bei der Ausübung der Fischerei ist jeder Flurschaden zu vermeiden.

Jede Nichtbeachtung oder Übertretung von gesetzlichen Vorschriften und der vorstehenden Bestimmungen hat neben sonstigen verwaltungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen den sofortigen Entzug der Lizenz zur Folge. Bereits bezahlte Lizenzgebühren sind verfallen. Den Anweisungen der Aufsichtsorgane ist Folge zu leisten. Gemäß Salzburger Landesfischereigesetz sind Aufsichtsorgane berechtigt, Gepäckstücke und Fahrzeuge zu kontrollieren.

Fischen von Kindern:
In den Fließgewässern ist das Mitfischen von Kindern nur mit in der Jahreskarte oder Mehrtageskarte („Zehnerblock“) eingetragener Zusatzlizenz möglich. Der Ausfang eines mitfischenden Kindes wird dem Tagesausfang des Lizenznehmers zugerechnet. Das Kind muss sich in unmittelbarer Nähe des Lizenznehmers aufhalten. Der Lizenznehmer haftet für die Einhaltung der Bestimmungen durch das Kind.
normal members young person
day ticket 23 € - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 160 € - 70 €
other Information
*) Gemeinsame Tageskarte gilt für die Reviere 5 (Obere Glan) und 8 (Lieferinger Mühlbach und Glanüberwasser)
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