Altaussee See

This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our use of cookies. More details

Diese See liegt im Herzen des steirischen Salzkammergutes, umrahmt von Bergen und Wäldern


Fish stock Bachforelle Bachsaibling Hecht Regenbogenforelle Seeforelle Seesaibling
Catch Limits Pro Tag dürfen 3 Stück massige Edelfische
(Saibling über 35 cm und Forelle über 50 cm) behalten werden
other Information Not specified
regulations
Die Ausübung der Sportfischerei im Altausseer - See
ist nur mit einer gültigen Fischereilizenz möglich. Die gesetzliche Voraussetzung für den Erwerb einer
Fischereilizenz ist der Besitz eines Fischerbüchels oder einer Fischergästekarte des Landes Steiermark.
Die Fischerkarte
berechtigt zum Fischfang mit Schleppzeug oder Angelrute mitausschließlich einer Schnur bzw. nur einen Hacken. Wobei nur Schonhacken verwendet werden dürfen.

Zugelassene Köder:
Naturköder, einfache Blinker, Naß - u. Trockenfliegen mit Schonhaken.Drillingshacken sind nur an Blinkern
gestattet. Werden Köderfische verwendet, sind nur solche aus dem Altausseer - See zugelassen. Fremde Fische dürfen nicht in den See gelangen.

Verboten sind:
Sämtliche künstliche Köder, insbesondere Wobbler, Twister, Paternoster, Spinnfluten, sowie sämtliche Systeme.
Die Verwendung von Echoloten, sowie Zupfen oder Tunken und Lockmittel jeglicher Form und Art ist
strengstens verboten.

Der Weiterverkauf der Beute ist strengstens verboten. Ist die Tagesfangquote erreicht, so ist das Fischen auf Edelfische einzustellen. Nur auf Eitel und Barsche darf weitergefischt werden.
Die Sportfischerei hat waidgerecht zu erfolgen
Das Mitführen eines Keschers, eines Hakenlösegerätes (Lösezange) und eines cm Maßes (Maßband oder Zollstock) ist obligat.
Die Fischereilizenz berechtigt ausschließlich zum Fischfang im Altausseer-See
Nicht zum Fischfang in sämtlichen Bächen sowie der Traun.
Folgende Sperrgebiete sind einzuhalten:
Seeklause zwischen der Abschwemmsperre bis zur Seeklausbrücke ganzjährig.
Die Sportfischer sind verpflichtet die Fischerlizenzen mitzuführen
Den Kontrollorganen der Fischervereinigung, kenntlich durch eine Ovale Plakette des Landes Steiermark, oder im Besitz einer Vollmacht der Fischervereinigung und den Organen der Exekutive ist Folge zu leisten. Auf Verlangen ist die gültige Lizenz vorzuweisen. Die benutzten Fanggeräte, Fahrzeuge, Boote, Rucksäcke und sonstigen Behältnisse sind ohne Widerspruch kontrollieren zu lassen.
Zu den von der Berufsfischerei ausgelegten Fanggeräten,
die durch Schwimmer gekennzeichnet sind, ist eine Mindestabstand von 50 m einzuhalten. Angerichteter Schaden ist sofort anzuzeigen und zu ersetzen.
Nichtbeachtung oder Übertretung der Vorschriften
zieht ungeachtet sonstiger verwaltungsrechtlicher oder strafrechtlicher Folge eine an de Fischervereinigung Altaussee zu zahlende Geldbuße von € 75,--, den Entzug und Verfall der Fischerkarte
normal members young person
day ticket 20 € - 8 €
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass 102 € - 19 €
monthly pass 203 € - 55 €
annual Pass 280 € - 75 €
other Information
Können zu den oben angeführten Preisen ausschließlich vom Ufer aus fischen. Zuwiderhandeln und Missbrauch führen zum Verfall der Lizenz. Jugendliche und Kinder bis zum 16. Lebensjahr die auf Barsche fischen, bezahlt die Fischervereinigung Altaussee pro Stück abgelieferten Barsch € 0,07
Card issuing offices
Lizenzen
werden bei Frau Karin Pürcher, Fischerndorf 20, 8992 Altaussee, Telefon 03622/71884
Mo bis Sa 07:00 bis 09:00 Uhr und 18:00 bis 20:00 Uhr sowie Sonntag 07:00 bis 10:00.Uhr gegen Barzahlung
der entsprechenden Gebühr ausgestellt.
Frau Pürcher steht es frei, Ansuchen um Fischereilizenzen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
The water is in 8992 Altaussee.
Map
Contact

Fischervereinigung Altaussee


03622 / 71884

Website

AD

The last one is returned more than 1 year. Angelplatz.at accepts no responsibility for timeliness of these data!