Ager Deutenham Bach

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Ab der Saison 2013 ist der Gewässerabschnitt unterhalb der Wankhamer Brücke bis hin zur Reviergrenze in Deutenham für alle Angelarten offen. Spinn und Grundangeln an der Ager von der Eisenbahnbrücke bis zur Reviergrenze in Deutenham. Dieser langgehegte Wunsch vieler Vereinsmitglieder wurde jetzt vom SAB als neue Lizenzstrecke in die Tat umgesetzt.


Fish stock Aitel (Döbel) Äsche Bachforelle Barbe Huchen Karpfen Regenbogenforelle
Catch Limits Lt. Bestimmungen
other Information Not specified
regulations
Betriebsordnung für die Ager – Deutenham

Die Lizenz erstreckt sich:

1.
Ager Deutenham: Unterhalb der Eisenbahnbrücke in Wankham bis zur Fischereigrenze am Einlauftrichter zum Deutenhamer Werksbach und auf der linken Seite die Restwasserstrecke hinunter bis zum Kanal der Kläranlage Ager-West (Grenzen sind mit Tafeln gekennzeichnet). Das Angeln von den Brücken oder Wehranlagen ist nicht gestattet.

2.
Das Befischen der Agerstrecke – Deutenham ist ausschließlich Mitgliedern des Sportanglerbundes Vöcklabruck vorbehalten. Personen die eine Jahreskarte für die Agerstrecke – Deutenham erwerben möchten und damit neues SAB Mitglied werden, erhalten die Aufnahmegebühr gratis dazu. Dieser Preisvorteil ist nur gültig für einmaligen Neueintritt und gilt nicht für Tageslizenzen.

3.
Die Fischsaison für Jahreslizenznehmer beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember jeden Jahres. Beginn: Sonnenaufgang, Ende: Einbruch der Dunkelheit. In der Zeit vom 1. Juli bis einschließlich 31. August kann die Agerstrecke Deutenham auch mit Tageslizenzen befischt werden. Tageslizenznehmer müssen vor Fischereibeginn Datum und Uhrzeit in die Fangliste eintragen.

4.
Äschen sind ganzjährig geschont. Pro Tag dürfen nicht mehr als insgesamt 2 Stück Forellen, Barben, Karpfen, Schleien, Hechte, Waller und Aale aus dem Gewässer entnommen werden. Pro Angelsaison darf 1 Huchen entnommen werden. Nach Erreichen des Fanglimits von zwei Stück der genannten Arten ist das Fischen für diesen Tag sofort einzustellen. Aitel unterliegen keiner Fangbeschränkung.

5.
Es darf mit einer Rute und einem Köder gefischt werden.

6.
Erlaubte Fangmittel: Alle Köder ausgenommen Lebendköder.

7.
Verboten sind: Die Verwendung eines Setzkeschers, Dauben jeder Art, Legschnüre und Fanggeräte ohne Aufsicht.

8.
Fische, die entnommen werden, sind unverzüglich zu töten oder ansonsten sofort zurückzusetzen. Untermassige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen.

9.
Entnommene Fische sind unter Datums- und Uhrzeitangabe unverzüglich in die mitzuführende Fangliste einzutragen. Die Angabe muss bei allen Fischarten in Zentimeter erfolgen. Für Aitel genügen Striche in der Spalte für Weißfische.

10.
Gesetzliche Schonzeiten und Brittelmaße sind einzuhalten. (Mindestmaße laut OÖ Lizenzbuch beachten)

11.
Für eventuelle Flur/Sach- und/oder Personenschäden haftet der Lizenznehmer.

12.
Die Lizenzen sind nicht übertragbar. Die Nichtbeachtung dieser oder gesetzlicher Bestimmungen zieht den ersatzlosen Entzug der Lizenz nach sich.

13.
Die vereidigten Fischereischutzorgane oder vom Verein dazu autorisierte Personen sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen und bei Nichteinhaltung die Lizenzen zu entziehen. Der Lizenznehmer bestätigt mit der Unterschriftleistung auf dieser Betriebsordnung die Aushändigung einer Betriebsordnung und nimmt zur Kenntnis, dass eine allfällige Untersuchung von Behältnissen des Lizenznehmers (Rucksack, Taschen, Kofferraum etc.) durch alle vom Sportanglerbund Vöcklabruck beauftragten Kontrollorgane zu gestatten ist.

14.
Die Fangliste ist von jedem Lizenznehmer auszufüllen und dem SAB Büro - 4840 Vöcklabruck, Gmundner Str. 75, oder einer Lizenzausgabestelle bis 31. 1. des nächsten Jahres verpflichtend zu übermitteln. Falls die Fangliste zu klein wird, kann man sie einfach kopieren. Die laufende Nummer der Fangliste oder einer zweiten bzw. Ersatzfangliste ist in das Lizenzbuch einzutragen. Zweitfanglisten müssen den Übertrag der ersten Fangliste mit der Anzahl der in dieser Saison gefangenen Fische beinhalten. Wir bitten um eine sauber geführte Fangliste um den Fischbestand in diesem Ager Teilstück auch entsprechend bewirtschaften zu können.


PETRI HEIL


normal members young person
day ticket 20 € - 10 €
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 300 € - 150 €
other Information
Tageskarten sind nur erhältlich ab 1.7. bis 30.9. jeden Jahres.
Card issuing offices
Fritz MAYER 4840 Vöcklabruck, Max Plankstrasse 11 www.fishnet.at
0043-7672/72845-9
Karl EGGER 4870 Vöcklamarkt, Salzburgerstrasse 5 www.charlys-fishworld.at
0043-7682/6298-3
Max RIEDLER (Höller) 4810 Gmunden, Kammerhofstrasse 10 www.hoeller-fischerei-jagd.com 0043-7612/64222
Fax: 07612/64222-20


The water is in 4830 Vöcklabruck.
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4840 Vöcklabruck


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