Ager Fliegenstrecke Bach

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Die Ager gilt als der Schwesternfluss der Traun und entspringt dem größten Salzkammergutsee, dem Attersee. Der Name Ager leitet sich vom keltischen "Agria" ab, was soviel wie "schnell treiben" bedeutet und auf die starke Strömung hinweist.

Der Fluss ist rund 35 km lang und mündet bei Lambach in die Traun. Bei einer durchschnittlichen Breite von 40 m und einer Wassertiefe, die zwischen 70 cm (70%) und 200 cm (30%) liegt, nimmt sie zusätzlich das Wasser zweier wichtiger Nebenflüsse auf, nämlich der Vöckla und der Aurach.

Nach lang anhaltenden Regengüssen kann es an der Ager schnell zur Trübung kommen, die vor allem durch die Vöckla hervorgerufen wird. Genau so schnell klärt sie sich wieder, wobei die Fischerei gerade bei "angestaubten" Fluten besonders erfolgreich sein kann.

Der Flussboden besteht sowohl aus Kies unterschiedlicher Größe, als auch stellenweise aus Schlier. In den turbulenten Partien herrschen jedoch größere Konglomeratblöcke vor. An begradigten oder exponierten Stellen wird die Uferlinie durch unregelmäßigen Blockwurf gesichert.

Die Wasserführung der Ager ist mit Ausnahme von Hochwassern relativ konstant und beträgt ca. 16 m³/Sek., die auch bei extremen Trockensituationen selten unterschritten werden. Die Wassertemperatur liegt im Sommermittel bei 18 Grad.

Durch den starken Nährstoffeintrag bildet sich am Flussboden sehr schnell eine Algenschicht, die dem Wasser dunkles Aussehen verleiht. Dieser Pflanzenfilm ist die Existenzgrundlage für zahlreiche Wasserlebewesen, bedeutet aber auch, dass man den Fluss mit Umsicht bewaten sollte.

Die Ager gehört zu den fischreichsten Flüssen Österreichs, wobei ab der Einmündung der kalten Vöckla das Habitat eindeutig auf einen klassischen Äschenfluss hinweist.


Fish stock Äsche Bachforelle Bachsaibling Hecht Huchen Regenbogenforelle Seeforelle
Catch Limits 2 Fische am Tag und 20 mit der Jahreskarte
other Information Not specified
regulations
Die Fischsaison beginnt am 1. Jänner und endet am 31. Dezember jeden Jahres. Um das Laichgeschäft nicht negativ zu beeinflussen, darf vom 15. Feb. bis 15. März und vom 15. Nov. bis 15. Dez. die Ager generell nicht befischt werden.

3. Obere Grenze Ager: Einmündung des Elektrowerksbaches in Vöcklabruck. Vöckla Betonrohr, 50 m oberhalb des Zusammenflusses mit der Ager.
Untere Grenze Ager: Die Wankhamer Eisenbahnbrücke

4. Das Befischen des Wankhamer Mühlbaches ist nicht gestattet, auch nicht das Angeln von den Brücken oder Wehranlagen.

5. Die Lizenzen sind nicht übertragbar. Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen verfallen sie entschädigungslos. Für nicht voll ausgenutzte Lizenzen kann keine Rückvergütung gewährleistet werden.


6. Die Lizenzen werden nur in begrenzter Anzahl vergeben, daher ist eine bindende Vorbestellung mit rechtzeitiger Bezahlung unbedingt zu empfehlen.

7. Besitzer einer 6-Tages-Karte und einer 3-Tages-Karte haben den Vorteil, sich die Tage nach Bedarf
einzeln auswählen zu können. Sie müssen lediglich das Datum des jeweiligen Fischtages vor Beginn des Fischens in
der dafür vorgesehen Entwertungsleiste im Erlaubnisschein eintragen. Nach einer Fischentnahme ist das Fischen für diesen Tag unverzüglich einzustellen. Ein 3-Tagesblock ist pro Lizenznehmer nur einmal im Jahr erhältlich( Roter Aufdruck).

8. Inhaber einer Jahreslizenz haben den Vorteil, bei einer Fischentnahme weiterfischen zu dürfen. Pro Tag können zwei Salmoniden entnommen werden. Nach dem zweiten entnommenen Fisch ist das Fischen für diesen Tag unverzüglich einzustellen. Die Jahressausfangmenge beträgt 15 Stk. Jahreskartennehmer können 3 x im Jahr einen Gast kostenlos mitfischen lassen. Name des Gastes und Datum müssen im Erlaubnisschein eingetragen werden.

9. Es darf nur mit einer Flugangel und nur mit künstlichen "Fliegen" gefischt werden.

10. Es ist pro Rute nur eine "widerhakenlose Fliege" am Einzelhaken (barbless oder zusammengedrückt) gestattet, wobei von der Hessenberger Wiese (oberhalb der Hessenberger Schwelle bis zur Stögmüllerwehr ausschließlich mit der Trockenfliege gefischt werden darf. Bitte beachten Sie die Hinweistafeln am Ufer.

11. Es sind Trockenfliege, Nymphe und Streamer erlaubt wobei Haken nur ab # 8 und kleiner gestattet sind.

12. Jigs, sog. Bleikopfnymphen sind gänzlich verboten, da sie vor allem bei Jungfischen zu bösen Augenverletzungen führen.

13. Hechtstreamer sind das ganze Jahr hindurch gestattet, jedoch sollte die Gesamtlänge des Streamers größer als 15 cm sein.

14. Montagen, wie "Tiroler Hölzl" oder Laufbleie sind verboten.

15. Die Ager - Fliegenstrecke darf zur Gänze beidseitig befischt und bewatet werden. Es dürfen, in der Äschen- und
Forellenlaichzeit diese Fische nicht beangelt und die Laichplätze generell (helle Kiesmulden) nicht bewatet werden
(großräumig umgehen).

16. Es sollen außerdem keine dünneren Vorfächer als 0,14 mm (5x) verwendet werden ( Drillstressvermeidung ).

17. Wir ersuchen dringend, ab 20 Grad C Wassertemperatur in der Ager Fliegenstrecke das Fischen einzustellen.
Wird trotzdem gefischt, so sind die bei diesen hohen Temperaturen gefangenen Fische im Rahmen des
entsprechenden Fanglimits zu töten und zu entnehmen.

18. Gefangene Fische sind schonend vom Haken zu lösen und sofort wieder zurückzusetzen. Das Hältern von Fischen ist nicht gestattet.

19. 1 Tages, 3-Tages und 6-Tages Kartennehmer dürfen pro Tag nur einen Salmoniden, Jahreskartennehmer dürfen zwei
Fische pro Tag entnehmen

20. Wird ein Fisch entnommen, so ist dieser sofort zu töten und unverzüglich mit Art, Datum und Uhrzeit in die Fangstatistik einzutragen. Nach einer Fischentnahme ist das Fischen, je nach Lizenzart, für diesen Tag unverzüglich einzustellen. Jahreslizenz: 2 Salmoniden pro Tag, 6 Tageslizenz: 1 Salmonide pro Tag, 3 Tageslizenz: 1 Salmonide pro Tag

21. Mindestmaße (für Entnahme) - Schonzeiten
Äsche ab 50 cm und größer. 1.März – 31. Mai
Bachforelle 25 bis 32 cm und ab 50 cm und größer (geschont von 33 cm – 49 cm). 16.Sept.– 15.März
Seeforelle ab 60 cm und größer. 16.Sept. – 15.März
Regenbogenforelle ab 25 cm und größer. 1.Dez. – 15.März


22. Inhaber von Jahreskarten dürfen höchstens 15 Salmoniden pro Saison entnehmen.

23. Andere Fischarten können beliebig, Aitel müssen entnommen werden ( Mindestmaße laut OÖ. Lizenzbuch beachten ).

24. Gefischt werden darf von Sonnenaufgang bis Einbruch der Dunkelheit.

25. Die vereidigten Fischereischutzorgane oder vom Verein dazu autorisierte Personen sind berechtigt und verpflichtet, die Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu überprüfen und bei Nichteinhaltung die Lizenzen zu entziehen.
normal members young person
day ticket 80 € - 40 €
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass 1200 € - 600 €
other Information

Als Jugendliche gelten Personen vom 15. bis einschließlich 18. Lebensjahr.
Besitzer einer 6-Tages-Karte und einer 3-Tages-Karte haben den Vorteil, sich die Tage nach Bedarf
einzeln auswählen zu können. Sie müssen lediglich das Datum des jeweiligen Fischtages vor Beginn des Fischens in
der dafür vorgesehen Entwertungsleiste im Erlaubnisschein eintragen. Nach einer Fischentnahme ist das Fischen für diesen Tag unverzüglich einzustellen. Ein 3-Tagesblock ist pro Lizenznehmer nur einmal im Jahr erhältlich( Roter Aufdruck).
Card issuing offices
Fritz MAYER 4840 Vöcklabruck, Max Plankstrasse 11 www.fishnet.at
0043-7672/72845-9
Karl EGGER 4870 Vöcklamarkt, Salzburgerstrasse 5 www.charlys-fishworld.at
0043-7682/6298-3
Max RIEDLER (Höller) 4810 Gmunden, Kammerhofstrasse 10 www.hoeller-fischerei-jagd.com 0043-7612/64222
Fax: 07612/64222-20


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