Breiteneicher Teich Teich / Weiher

This site uses cookies. By continuing to browse this site, you are agreeing to our use of cookies. More details

Die Teichanlage hat eine Gesamtfläche von ca. 6,1 Hektar und eine Wasserfläche von 3,5 Hektar bei einer Tiefe bis zu fünf Metern.

Die Ufer sind durchwegs leicht begehbar und werden sorgfältig gepflegt.
Die Zufahrt mittels Pkw ist bis zu den Parkplätzen am Teichgelände möglich, Unterstände schützen bei Schlechtwetter.

Der Teich ist für seine starken Raubfische berühmt, aber auch kapitale Karpfen werden immer wieder gefangen. Limitierte Lizenzzahl.


Fish stock Aal Hecht Karpfen Regenbogenforelle Renke (Reinanke) Schleie Weißfische Wels (Waller) Zander
Catch Limits Not specified
other Information Anfahrt:
Teich nächst der Bahnstation Petzenkirchen bei Wieselburg.
regulations
FISCHEREIORDNUNG Revier BREITENEICHERTEICH

Bei der Fischereiausübung ist die Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht) unbedingt mitzuführen und die einschlägigen Bestimmungen des Mitgliedsbuches, der Lizenz sowie das NÖ - Fischereigesetz strikte zu beachten. Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße. Ausnahme Schonzeit: Hecht, Zander 1.1. bis 31.5. Sterlet und andere Störartige ganzjährig. Wels hat keine Schonzeit! Brittelmaße: Zander (Schill) 45 cm, Schleie 30 cm. Karpfen (Wild-, Schuppen-, Spiegelkarpfen) sind ab einer Länge von 70cm rückzuversetzen.

Fischen mit totem Köderfisch und Fischstücken ist nur vom 1.6. bis 31.12., Spinnfischen und Fischen mit künstlichen Ködern ist nur vom 1.9. bis 31.12. erlaubt. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.

Die Fischerei ist nur in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachttischverbot). In der Zeit vom 01. Juli bis 31. August des laufenden Jahres ist die Ausübung der Fischerei bis 23.00 Uhr gestattet. In den Monaten Juli (nur Wels) und September ist die Fischerei an jedem Wochenende in der Nacht von Samstag auf Sonntag gestattet.

Es ist unbedingt erforderlich, die Gesamtfangstatistik vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen.

Pro Revier darf nur eine Lizenz gelöst werden.



NICHT GESTATTET: Fischen während der Revierreinigung. Lebender Köderfisch. Futterspirale, Futterkörbchen und ähnliches. Fischen von Brücken. Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische) Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen. Beschädigungen von Bäumen und Sträuchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Beschädigung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes. Jegliche Art von Eisfischen. Verkauf und Tausch von gefangenen Fischen. Austauschen von angeeigneten Fischen. Die Verwendung von Ortungsgeräten (wie Echolot, Fischfinder etc.). Eine Weitergabe von Angelruten mit bereits gehakten Fischen an andere Lizenznehmer. Das Lagern (Zelten, Camping etc.), die nächtliche Abstellung von Wohnmobilen oder ähnlichem. Die Verwendung von mechanischen und elektronischen Anschlagvorrichtungen. Abtransport von lebenden Fischen.
ANFÜTTERN VERBOTEN!



Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) gestattet. jedoch nicht als Anfütterungs- bzw. Lockmittel. Drahtsetzkescher dürfen nur zur Hälterung von Aalen verwendet werden. Für die Entnahme bzw. Landung der Fische - ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. - ist ein Unterfänger zu verwenden und daher auch mitzuführen. Ein geeigneter Hakenlöser und Maßband sind mitzuführen und zu verwenden. Die Verwendung von Abhakmatten bzw. sonstigen hiefür geeigneten Unterlagen wird empfohlen.



FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN: 30 Stück Karpfen oder Schleien und 20 Stück Raubfische wie Salmoniden (und Maränen), Hechte. Zander, Welse, pro Jahr. Pro Tag und Gattung dürfen zwei Stück der oa. Fische (Ausnahme: Hecht, Zander und Wels nur ein Stück pro Tag). sowie zusätzlich 10 Stück sonstige Fische, einschließlich Köderfische, angeeignet werden.



AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden. Bei Nichtaneignen muß der Fisch sofort nach dem Fang wieder rückversetzt werden. Wenn an einem Tag, von einer Gattung der o.a. Fische, zwei Stück gefangen (Hecht, Zander, Wels - ein Stück) und angeeignet wurden, so ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen. Nach der Aneignung eines Hechtes, Zanders oder Welses ist das Fischen auf Raubfische sofort einzustellen. Angeeignete Fische sind entweder abzuschlagen oder gut sichtbar im eigenen Setzkescher, Kalter usw. zu hältern und bis zum verlassen des Angelplatzes vor Ort aufzubewahren. Gehälterte Fische. ausgenommen Köderfische in entsprechenden Köderwannen, müssen angeeignet werden. Untermaßige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen bzw wenn diese so schwer verletzt sind, daß ein Weiterleben nicht zu erwarten ist, sofort zu töten und futtergerecht zerstückelt in das Fischwasser einzubringen. Verletzte Fische die das Brittelmaß haben und sich nicht in der Schonzeit befinden, müssen angeeignet werden, sofern die Fagnzahlbeschrenkung nicht überschritten wird. Aufzeichnungspflichtige Fische und Zierfische (Goldfische etc.) egal welcher Herkunft, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden.



normal members young person
day ticket - - -
night ticket - - -
24 hours ticket - - -
Weekend ticket - - -
3 days tickets - - -
weekly pass - - -
monthly pass - - -
annual Pass - 190 € 95 €
other Information
Not specified
Card issuing offices
The water is in 3252 Petzenkirchen.
Map
Contact

Verband Österreichischer Arbeiter Fischereivereine

Lenaugasse 14

1080 Wien


+43 (0) 1 / 403 21 76

Website

AD

The last one is returned more than 1 year. Angelplatz.at accepts no responsibility for timeliness of these data!